
Änderungen im Flächenwidmungsplan
Die Bewohner:innen des Arsenals wurden bereits durch eine Folder vom Stadtplanungsamt über das laufende Verfahren zu Änderungen im Flächenwidmungsplan für Teile des Arsenals informiert. Der Plan liegt öffentlich zur Einsichtnahme auf und jede Person kann dazu online eine Stellungnahme abgeben.
Die Pläne liegen beim VIA auf und können nach vorheriger Terminvereinbarung bei Christine Reiterer eingesehen werden.
Was sind die wichtigsten Inhalte?
- Das Gebiet der Schutzzone soll um einen Teil des Kasernenareals sowie um den Bereich der Ballonhalle an der Franz-Grill-Straße erweitert werden.
- Der Bereich Ecke Arsenalstraße/Lilienthalgasse soll gemäß dem Motivenbericht der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung aus der Schutzzone entfernt werden.
Verkehrsflächen
- An der Rückseite des HGM sind zwei maximal 4,5 m hohe Zubauten geplant. Die Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at will dazu von ihrer Seite eine Stellungnahme abgeben. Es stellt sich die Frage ob ein architektonisch gut gestalteter weiterer Zubau – auf einer Seite steht bereits einer – für das Ensemble nicht besser wäre, als die hässlichen Container und Provisorien die derzeit dort stehen.
- Die höchst zulässigen Bauhöhen wurden gegenüber den vorigen Plänen NICHT erhöht. Ganz im Gegenteil wurde die Bauhöhen für Kanonenhallen von 9 auf 7,5 m verringert.
- Die Querschnitte für die Verkehrsflächen wurden konkretisiert die durchaus attraktiv sein könnten:
- Bei Verkehrsflächen unter 11 m sind Gehsteige niveaugleich zu gestalten, dh sie sind als Begegnungszone auszugestalten.
- Bei Verkehrsflächen über 11m sind Gehsteige mit mindenstens 2 m Breite herzustellen.
- Ab 12 m muss zusätzlich mindestens 1 Baumreihe vorgesehen werden. Dies gilt für alle § 53 Straßen für den Autoverkehr im Arsenal.
- Für die Arsenalstraße, Franz-Grill-Straße und Kelsenstraße sind 2 Baumreihen zu ermöglichen.
Grünflächen
- Die Bereiche im vorderen Arsenal, dh Arsenalpark, die Bereiche bis zu den Objekten 5 bzw. 14 gelten als Parkschutzgebiet und dürfen nicht eingezäunt werden. Hier wird spannend was mit den bestehenden Zäunen vom HGM und des Tennisclubs passiert. Dort dürften eigentlich keine Zäune stehen.
- Allfällig erlaubt errichtete Zäune die höher als 0,5 m sind müssen einen freien Durchblick ermöglichen.
- Vor dem Objekt 6 zum Kirchenweg hin, sind laut neuem Entwurf keine Zäune erlaubt. Das würde den Bereich Kirchenweg massiv aufwerten. Frage auch hier, müssen bestehende Zäune entfernt werden? Für diesen Platz ist eine gärtnerische Ausgestaltung vorgesehen, genauso wie beim Platz auf der anderen Seite zur Arsenalstraße hin. Dieser Bereich darf jedoch eingezäunt werden.
- Der Platz vor der Panzerhalle (Objekt 13) der jetzt als Parkplatz verwendet wird, ist für eine gärtnerische Ausgestaltung vorgesehen.
- Die Straßenfluchtlinie entland der Arsenalstraße wurde zugunsten des Grünlandes verschoben, dh die vorgesehene Fläche für die Arsenalstraße wurde verkleinert. Früher war die Grenze hinter den Kleingärten bei den Tennisplätzen entlang der Arsenalstraße.
- Dächer über 12 m² müssen bei einer Dachneigung von unter 15 Grad begrünt werden. Dies gilt auch unter Solaranlagen und betrifft praktisch alle Neubauten, weil für diese Flachdächer bzw. max. 15 Grad Dachneigung vorgeschrieben sind.
- Bebaubare Flächen, die unbebaut bleiben müssen gärtnerisch gestaltet werden.
- Die Fassanden von neu gebauten Gebäuden zwischen 7,5 m und max. 26 m müssen zu mindestens 20 % begrünt werden.
- Flächen für Parkplätze müssen im Freien sein und zu mind. 10 % gärtnerisch gestaltet werden. Dies betrifft primär Grundstücke auf dem Kasernengelände. Dh in diesen Bereichen sind keine unterirdischen Bauten erlaubt um die Bodendurchlässigkeit zu erhalten.
- Die Flächen des Objektes 19 und bei der Ballonhalle sind zu mindestens 30 % gärtnerisch zu gestalten.
Nutzung der Objekte
- Die Objekte 2, 17, 4, 15, 18 und 19 … sind Kultureinrichtungen vorbehalten.
- Die Objekte 1, 3, 5, 14 und 16 sind für Wohnzwecke und öffentliche Einrichtungen vorbehalten.
- Objekt 13 Panzerhalle ist für kulturelle und militärische Zwecke vorgesehen.
- Die Objekte auf dem Gelände der Kelsenkaserne sind militärischen Zwecken vorbehalten.
- Das Objekt 6 darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ballonhalle
Die Ballonhalle wird in Zukunft von der Akademie der bildenden Künste als Zentrum Materialwissenschaften, Kunst & Konservierung für Ateliers, Werkstätten und Labors verwendet. Es soll das Siegerprojekt von Schenker Salvi Weber Architekten umgesetzt werden. Dazu braucht es ein neue Widmung dieses Bereiches.
- Nutzung als Bildungs- und Forschungseinrichtung.
- Es dürfen höchstens 35 % Parkplätze eingerichtet werden, als nach dem Garagengesetz vorgegeben.
- Zusätzlicher Anbau an die Ballonhalle in Richtung Gürtel mit einer maximalen Bauhöhe von 7,5 m.
- Die Dächer für den Neubau sind als Flachdächer vorgesehen und müssen begrünt werden.
- Das Sägezahndach über den Werkstätten wird auf der Südseite mit Photovoltaik ausgestattet.
Bauklassen
Die Bauklassen blieben bis auf ein paar Änderungen im Kasernengelände gleich:
- Panzerhalle Objekt 13 wurde von der Bauklasse II auf III geändert und die Grundfläche Richtung Kasernengelände verdoppelt. Die Bauhöhe wrude nicht geändert und ist mit 7,5 m begrenzt.
- Die Halle der Heeresdruckerei wurde von der Bauklasse I bzw. III auf gesamt II geändert. Zu den Höhen gab es keine Änderung.
- Die Bauklasse für die Ballonhalle wurde von I auf III bzw. für den Zubau I mit einer max. Höhe von 7,5 m festgelegt.
Die Bereiche rund um die Grillgasse sind neben den klassischen industriell-gewerblichen Nutzungen auch für Bürohäuser, Betriebe im Zusammenhang mit kulturellen Zwecken sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen, etc. vorgesehen.
Stadtteilentwicklungskonzept (SEK)
Im Stadtteilentwicklungskonzept (SEK) von 2023 wurden wesentliche Ziele für die Nachverdichtung und Ergänzung des Science-Clusters, die Stärkung der örtlichen Kultureinrichtungen, die Modernisierung des Kasernenareals, das bestandssensible Fortschreiben und Ergänzen der bestehenden Gebietsstruktur, die Stärkung der Außenanbindungen des Areals und der Erhalt der bestehenden Sportstätten festgelegt.
Neben dem Kulturcluster im historischen Arsenal ist langfristig die Ausgestaltung eines neuen Science Cluster, an dem sich maßgeblich die TU Wien und die Akademie der bildenden Künste beteiligen.
Detaillierte Infos zu den Änderungen sowie für allfällige Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Wien zu finden.
Wer sich selber informieren möchte kann diese über diese Webseite machen oder persönlich zur Servicestelle für Stadtentwicklung in der Rathausstraße 14-16, 1. Stock, 1010 Wien gehen. Dort bekommt man jedoch keine weiteren Erklärungen, sondern kann nur Einsicht nehmen. Die Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Wer auch Kommentare zum Planentwurf erhalten möchte kann dies am 8. und 9. September 2025 in der Bezirksvorstehung für den 3. Bezirk, 3., Karl-Borromäus-Platz 3 von 17 bis 19 Uhr tun. An diesen beiden Tagen wird eine fachliche Betreuung vor Ort angeboten.