Bild: Wiener Arsenal - Objekt 1
Bild: Logo des Vereins Initiative Arsenal

Herzlich Willkommen auf der Internet-Präsenz des Vereins Initiative Arsenal!
Das Forum rund um das Wiener Arsenal



Arsenal - ein gefährdetes Juwel:
Ein gefährdetes Juwel des österreichischen
Architektur-Historismus: Das Arsenal in Wien.
(
Denkma[i]l - Zeutschrift der Initiative Denkmalschutz 10/11 2011)

     (Download des Artikels)

 

Photodokumentation:
Das Wiener Arsenal im Sommer
Zerstörung des denkmalgeschützten Arsenals

.

Wohnen im Arsenal:
Das Leben im Arsenal verändert sich: Dafür sorgen der neue Hauptbahnhof, private Eigentümer und Pläne der Stadt Wien.
(
derStandard - Do, 23.Dez. 2009)

Dem Arsenal droht Gefahr von oben:
Am frühesten historistischen Großbau von Wien sollen Dachboden-Ausbauten vorgenommen werden.
(Wiener Zeitung, Printausgabe - Fr, 4. Dez. 2009)

Arsenal-Wohnungen zu billig verkauft ... :
Im Jahr 2003 verkaufte der Staat Wohnungen im Wiener Arsenal um 32 Mio. Euro - viel zu billig, wie ein Gutachten ergibt. Buwog-Erinnerungen: Im Aufsichtsrat saß Karl Plech, Walter Meischberger lobbyierte.
(DiePresse, DiePresse.com - 27.11.2009)

Wurde Arsenal unter echtem Wert taxiert?:
Der Verkauf von 3.900 BIG-Bundeswohnungen erfolgte zu billig, so ein vertrauliches Gerichtsgutachten.
(Format, Printausgabe - 48/09)

Arsenal: Utopia im Militärkomplex
Ein Ideenwettbewerb für das Arsenal hat futuristische Entwürfe für den Umbau des historischen Areals hervorgebracht
(Der Standard, Printausgabe - 14./15.8.2007)


Hauptversammlung Verein Initiative Arsenal

  Wir laden herzlich zur Hauptversammlung der Vereins Initiative Arsenal am Donnerstag,
dem 11. April 2019, ab 18:30 ein!

Ort: 1030 Wien, Franz Grill-Straße 9, Arsenal 214, TU Wien Science Center, Atrium-Hörsaal

 

 

 

Eröffnung 2. Saison des "HÄNGENDEN KRÄUTERGARTENS"

am  DIENSTAG, 29.04. ab 17 Uhr 

wird die 2.Saison des erfolgreichen "Hängenden Kräuergartens" gestartet
 Ort: A1 Telekom-Zaun (gegenüber der Arsenal-Kirche)

weitere Info: www.kraeuterzaun.at.tt

 

wöchentliches Kräuterzauntreffen

ab 13.05. jeden DIENSTAG (außer bei Schlechtwetter) ab 17 Uhr 

 Ort: A1 Telekom-Zaun (gegenüber der Arsenal-Kirche)

Worum es uns auch heuer wieder geht bzw. was der Sinn und Zweck des "Hängenden Kräutergarten"-Projekts ist:
- Kommunikation und Nachbarschaft fördern
- Kontakt mit der Nachbarschaft haben
- ein regelmäßiges Treffen in ungezwungener Atmosphäre schaffen
- den eigenen und unmittelbaren Lebens(um)raum mitgestalten
- Beteiligung ermöglichen
- Aktivitäten im Arsenal anbieten
- durch das Garteln Generationen miteinander verbinden
- Zusammenhalt stärken
- Informationen austauschen
- sich am Laufenden halten
- Freundschaften knüpfen
- Ansprechpersonen haben
- in der Natur sein     

weitere Info: www.kraeuterzaun.at.tt

 

 

 

Stellungnahme des Vereins Initiative Arsenal im Rahmen des UVP-Verfahrens „Vorhaben Franz Grill-Straße“

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Verein Initiative Arsenal VIA nimmt im Verfahren gemäß § 17 UVP-G 2000 i.d.g.F zum Vorhaben „Franz Grill-Straße“ in Vertretung seiner rund 500 Mitglieder und insbesondere in Vertretung der UnterstützerInnen dieser Stellungnahme (Beilage) Stellung und bringt folgende Einwendungen vor (bezugnehmend auf den Band 01 der Unterlagen zur Genehmigung, Gesamteinlagenverzeichnis – Wegweiser – allgemein verständliche UVE-Zusammenfassung, Ingenieurbüro DI Wilfried Pistecky):
 

Ad 1.3 Verkehrskonzept: Die geplante Führung der Buslinien 69A und 74A durch das Arsenal nach Fertigstellung des Vorhabens wird wegen damit verbundener unzumutbarer zusätzlicher Lärm- und Abgasbelastung im Bereich der Wohnobjekte und des Parkschutzgebiets strikt abgelehnt.

Ad 1.3 Verkehrskonzept: Der Durchzug des motorisierten Verkehrs (KFZ) über die Lilienthalgasse entlang der Wohnobjekte 7, 8, 8C, 9, 9A, 9B, 11, 11D und 12 in gerader Linie zur und von der Franz Grill-Straße ist durch geeignete verkehrstechnische Maßnahmen zur Gänze zu unterbinden, damit keine Ausweichmöglichkeit für den motorisierten Verkehr (KFZ) parallel zur Franz Grillstraße entlang der Wohnobjekte des Arsenals gegeben ist.

 

Ad 1.4 Beschreibung der Bauphasen: Die Zufahrt zur Baustelle über die Arsenalstraße, die Lilienthalgasse und die Faradaygasse wird abgelehnt wegen dadurch verursachter zusätzlicher Lärm- und Abgasbelastung der BewohenrInnen der Wohnobjekte 7, 8, 8C, 9 und 9A.

Ad 3.1.1.1 Lärm: Zusätzlich zu den wegen des Anstiegs des nächtlichen Lärmpegels um bis zu 5,4 dB im Wohnobjekt 14 in der Betriebsphase werden ebenfalls Lärmschutzfenster in den betroffenen Gebäudefronten des Objekts 12 gefordert. In allen Fällen sind Lärmschutzfenster mit integrierter Belüftung vorzusehen, damit die notwendige Luftzufuhr für die Bewohner der beiden betroffenen Wohnobjekte auch bei geschlossenen Fenstern gewährleistet ist.

 

Ad 3.1.1.2 Luftschadstoffe: Auf welchen konkreten Daten und Annahmen für die projektbedingte Feinstaubkonzentration PM10 und PM2,5 an den Wohnobjekten basiert die Einschätzung, dass eine negative Wirkung der betriebsbedingten Zusatzbelastung durch Feinstaub auf die Wohnbevölkerung im Untersuchungsraum ausgeschlossen werden kann und Gesundheitsgefahren oder unzumutbare Belästigungen von AnrainerInnen durch Feinstaub mit Sicherheit ausgeschlossen werden können? Dieses absolute und vollständige Negieren jeglicher negativen Auswirkung der zusätzlichen Feinstaubbelastung PM10 und PM2,5 auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung kann nicht nachvollzogen werden. 

 

Im Sinne der Lärm- und Abgasvermeidung zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der BewohnerInnen des Arsenals und der ParkbesucherInnen und Sicherstellung des Umweltschutzes wird um Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen und um Vorschreibung entsprechender Maßnahmen im Genehmigungsbescheid dringend ersucht. 


Download aller Dokumente des Verfahrens

 

 

Hintergrund:

Durchfahrt des motorisierten öffentlichen Verkehrs durch das Arsenal

Im Zuge des UVP-Verfahrens sind Überlegungen aufgewärmt worden,
die Linie 69A nicht mehr über die Arsenalstraße, sondern über die Lilienthalgasse bis zum Objekt 12 zu führen.
Die Busse des 69A sollten anschließend zwischen Objekt 11d und Objekt 12 (zur Zeit ein Schranken) in das Arsenal einfahren und über das Objekt 16 (bei der Ghegastraße) das Arsenal wieder verlassen. Anschließend würde er ab der Arsenalstraße wieder die gewohnte Route befahren.
Zusätzlich sollte die Linie 74A über einen Durchstich Lilienthalgasse/Franz-Grill-Straße ebenso in das Arsenal einfahren.

Bei oberflächlicher Betrachtung erscheint eine Durchfahrt der Linie 69A bzw der Linie 74A begrüßenswert zu sein,
tatsächlich blieben den Arsenalern ausnahmslos nur negative Folgen:

    • sämtliche Fahrbahnschwellen, die im Arsenal die Fußgänger auf dem Zebrastreifen vor Rasern schützen sollen, würden entfernt werden.
      Hintergrund: Die Wiener Linien führen Ihre Busse nur auf Strecken, auf denen keine Schwellen überquert werden müssen. Ausnahme stellen jene Schwellen dar, die stark abgeflacht sind und somit keine wirkliche Schutzwirkung mehr bieten.
      Die Schwellen im Arsenal wurden deshalb errichtet, da es im Arsenal vermehrt zu Umfällen mit Personenschaden kam. Nachdem schließlich ein Kind von einem Mitarbeiter der Post, der mit über 80 km/h durch das Arsenal raste, auf dem Zebrastreifen erfaßt und getötet worden war,
      errichtete der Bund jene Fahrbahnschwellen.
      Gegen eine Entfernung oder Abflachung jener Schwellen werden wir uns heftig zur Wehr setzten!

    •  
    • da die Linie 69A zwischen Objekt 11D und Objekt 12 von der Lilienthalgasse in das Arsenal einfahren würde, müßte der dortige Schranken entfernt werden.
      Da sich die Wr. Linien anstelle des fixen Schrankens kaum einen automatischen Schranken leisten werden, ist es abzusehen, daß in kürzester Zeit der Durchzugsverkehr von Simmering/Favoriten zur A23-Gürtelauffahrt als "Geheimtip" durch das Arsenal strömen wird. Ein einfaches Verbotsschild "Fahren Verboten - ausgenommen Wr.Linien" , die das Befahren eines Straßenstücks von bloß 1 Meter Länge verhindern soll, wird wohl kaum eine abschreckende Wirkung haben. (Es müsste wohl eine Dauerüberwachung durch die Polizei stattfinden)

    •  
    • der 69A wird endgültig unattraktiv:
      Da künftige Pläne ohnedies schon vorsehen, dass die Linie 69A kurz vor erreichen des Südtirolerplatzes in Schleifen das neue Stadtentwicklungsgebiet im 10.Bezirk versorgen soll, verhilft dem 69A das nochmalige Mäandrieren durch das Arsenal kaum zu einer Steigerung der Attraktivität. Statt einer Fahrzeit von 6 Minuten (Arsenal - Südtirolerplatz), wird die Fahrzeit zum neuen Zentralbahnhof wahrscheinlich auf über eine viertel Stunde ansteigen.

     

    • Öffnung der Lilienthalgasse für Linie 74A:
      Die Franz-Grill-Straße und die sogenannte Südbahnhofbrücke werden als Bypass die Lebensqualität des Arsenals enorm beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, dass Nebenbypässe und Ausweichmöglichkeiten für den Durchzugsverkehr strikt unterbunden werden. Entsprechend verlangen wir, dass die Lilienthalgasse von der Franz-Grill-Strasse baulich absolut getrennt wird.
      Der Verein Initiative Arsenal unterstützt auch in entsprechender Konsequenz die vollständige Linienführung der Linie 69A über die Arsenalstraße anstatt über die Faradygasse.
      Jegliche Möglichkeit, die künfitge Franz-Grill-Strasse im Falle eines Staus zu umfahren, wird von den Autofahrern genützt werden, wenn die Durchfahrt bautechnisch ermöglicht ist. Wie die Erfahrung im Arsenal zeigt, helfen auch Fahrverbotstafeln nichts. Selbst den Schranken des Objekts 12 umfahren regelmäßig Mototadfahrer über die Gehsteige bei den Wohnhäusern. Selbst Autofahrer versuchen immer wieder (vergeblich) eine Abkürzung durch das Arsenal über die Wiese (!!!) neben der Schrankenanlage des Objekts 12 zu finden.

Fazit:
Da den Arsenalern ohnedies durch die Bypässe Franz-Grill-Strasse und Ghegastrasse eine enorme Belastung zugemutet wird,
wehren wir uns heftigst gegen eine Öffnung des Arsenals und der Lilienthalgasse für jeglichen motorisierten Verkehr !!!

Sollte die Buslinie 74A unbedingt ohne wirkliches Ziel weitergeführt werden müssen, dann jedenfalls über die Franz-Grill-Straße !
Die Linie 69A bindet das Arsenal über die Arsenalstraße hervorragend an,
gegen eine Durchfahrt durch das Arsenal werden wir uns heftigst zur Wehr setzen !

 

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  Information:
zur Übersicht Protest gegen die neue Linienführung des 69A !

Offener Brief an die Wiener Linien:


Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie wir als Vorstand des Vereins Initiative Arsenal vor kurzer Zeit erfahren haben, wird die Linienführung der Buslinie 69A ab Donnerstag, 15.Jänner 2009 nicht mehr wie bislang über die Weyringergasse bis zur Endstelle bei der Favoritenstrasse U1 Station „Südtirolerplatz“ erfolgen. Statt dessen wird die Buslinie 69A hinkünftig über den dauerverstauten Wiednergürtel bis zum Südtirolerplatz geführt.(siehe beiliegende Grafik). An der Kreuzung beim Südtirolerplatz muss sich der Bus in Folge bei der ebenso verstauten Ampel anstellen und schlussendlich im Kreuzungsbereich wenden. Die Fahrgäste können erst nach der Überwindung des Kreuzungsbereichs Südtirolerplatz aussteigen.

Wir sind sehr erstaunt darüber, wie leichtfertig eine äußerst attraktive Linienführung des 69A aufgegeben wird, die von den Fahrgästen sehr gut angenommen wurde, und statt dessen eine Art Kundenvertreibungsprogramm stattfindet, da es für Fahrgäste wohl kaum attraktiv sein wird, während der Stoßzeit mit dem 69A im Stau zu stehen.

Die bisherige Linienführung des 69A durch die Weyringergasse bot viele Vorteile für die Fahrgäste und auch Anrainer des angrenzenden Gebiets:

- schneller, störungsfreier Zubringer zur U1 für Fahrgäste aus umliegenden Bezirken
- von Bewohnern der Weyringergasse (Station Mommsengasse, Argentinierstraße) wurde der 69A gerne benutzt, um ebenso auf kurzen Wege zur U1 zu gelangen
- Anschluss an die Nahversorgung (Billa, Apotheke, Bank usw…) des Viertels um die Weyringergasse (Station Mommsengasse, Argentinierstraße) für die sonst von der Nahversorgung benachteiligten Anrainer des Arsenals.
- direkte und leistungsfähiger Anschluss an die Buslinie 13A (Gemeinsame Stationen in der Weyringergasse)

Angeblicher Grund für die Verlegung der Buslinie sollen Beschwerden der Bewohner der Weyringergasse über die zu hohe Busintervalldichte sein.
Der 69A mit seinem 10-minütigen Intervall soll somit sehr stark stören, im Gegensatz dazu die Linie 13A, die teilweise im Minutentakt verkehrt, stört dagegen nicht ?
Mit solchen fadenscheinigen Argumenten fühlen wir uns nichts anderes als gepflanzt.
Vielerorts werden Straßenbahnen aufgelassen und durch Buslinien ersetzt und nun wird auf „Kundenwunsch“ eine Buslinie verlegt? Wird mit derselben Argumentation (Störung der Anwohner) die Linie 13A künftig auf ein halbstündiges Intervall umgestellt?

Die neue Linienführung ist unserer Ansicht nach nichts anderes als ein Kundenvertreibungsprogramm:
- Der Bus steht zukünftig am Wiednergürtel und im Kreuzungsbereich Südtirolerplatz im Stau und wird dadurch wohl kaum noch als ernstzunehmender Zubringer zur U1 in Frage kommen
- Die Umsteigerelation von der Linie 69A zur Linie 13A wird deutlich unattraktiver, da hinkünftig beim Südbahnhof eine Wegstrecke zwischen den jeweiligen Stationen zurückgelegt werden muss
- kein Anschluss mehr an die Nahversorgung des Viertels rund um die Weyringergasse für die Anrainer des Arsenals
- Die Fahrgäste des 69A müssen künftig bei der Station Südtirolerplatz den Baustellenbereich überwinden und den völlig unzumutbaren und besonders für ältere Menschen problematischen Nebeneingang beim Südtirolerplatz benutzen
- Der Nebeneingang beim Südtirolerplatz stellt besonders am Abend unserer Ansicht nach ein Sicherheitsproblem dar, da lange unüberschaubare Bereiche und devastierte Gänge durch die „Südtirolerplatz-Grotte“ zurückgelegt werden müssen.

Der Verein Initiative Arsenal legt gegen die neue für die Fahrgäste völlig unbrauchbare und damit inakzeptable Linienführung des 69A Protest ein und fordert eine Weiterführung der Linie 69A durch die Weyringergasse.


mit freundlichen Grüßen

Arno Grumbeck
Verein Initiative Arsenal

 

 

 

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Stellungnahme und Einwendungen der Bürgerinitiative „Verein Initiative Arsenal (VIA)“ zum Edikt BMVIT-820.279/0008-IV/SCH2/2008 - „Hauptbahnhof Wien“:

1. Direkte Anbindung der U-Bahnlinie U2 an den Hauptbahnhof
Die zukünftig geplante Übernahme des gesamten Westbahn-Fernverkehrs erfordert einen bestmöglichen Anschluss an die öffentlichen Nahverkehrsmittel in Wien. Wenn dies nicht sichergestellt ist, dann kommt es wegen des vermehrten Verkehrsaufkommen durch Taxis und Privat-Pkw`s im Bereich des
neuen Hauptbahnhofes zu zusätzlichen, nicht vertretbaren Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken für Anrainer und Passanten.
Die U-Bahnlinie U1 allein kann – auch im Zusammenwirken mit der Anbindung an die S-Bahn - das vermehrte Aufkommen von Reisenden und Passanten nicht bewältigen. Der derzeitige Westbahnhof ist durch zwei U-Bahnlinien U3 und U6, die S-Bahn sowie zahlreiche Straßenbahnlinien an das innerstädtische Nahverkehrsnetz angeschlossen. Es ist offensichtlich und hoffentlich für jedermann einsichtig, dass eine einzige U-Bahnlinie selbst unter Berücksichtigung der S-Bahnanbindung das zusammengefasste Aufkommen von Reisenden der Süd-, Ost- und Westbahnstrecke am zukünftigen Hauptbahnhof Wien nicht oder nur unzureichend bewältigen kann.

2. Kein Güter-Durchgangsverkehr durch die Anlage des Hauptbahnhofes
Der im Betriebskonzept geplante permanente Durchgangsverkehr des Güterverkehrs Richtung Zentralverschiebebahnhof Kledering wird entschieden abgelehnt. Dadurch käme es zu unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Lärm- und Umweltbelastungen und somit zu weiteren Gesundheitsrisiken für Wohnbevölkerung und Passanten wie z.B durch zusätzlichen Feinstaub. Es sind Maßnahmen vorzusehen, die den Güterdurchzugsverkehr nach und von Kledering durch weniger dicht befahrene Strecken (z.B. Strecke Oberlaa) ermöglicht.

3. Keine Verlängerung der Ghegastraße Richtung 1100 Wien und kein Ausbau der Kreuzung Arsenalstraße / Ghegastraße
Die derzeit im Bereich der Parkschutzgebiete Schweizergarten und Arsenal bestehenden Grünflächen sollen durch das geplante Vorhaben nicht angetastet werden. Alle im Zusammenhang mit der Errichtung des Hauptbahnhofes neu zu errichtenden oder auszubauenden (bestehenden) Verkehrsflächen sind komplett außerhalb der derzeit bestehenden Grünflächen, welche im Zusammenhang mit den Parkschutzgebieten Schweizergarten und Arsenal stehen, vorzusehen. Der im Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof geplante Ausbau und die Verbreiterung der Arsenalstraße und der Ghegastraße auf Kosten der derzeit bestehenden Grünflächen des Schweizerparkes und des Arsenals wird abgelehnt. Insbesondere die Verbreiterung der Arsenalstraße zwischen Wiedner Gürtel und Ghegastraße, die vorgesehene Errichtung der Straßenkreuzungsanlage Arsenal/Ghegastraße sowie die geplante Verlängerung und Öffnung der Ghegastraße für den Individualverkehr unterhalb der geplanten neuen Bahntrasse zwischen Arsenalstraße und Landgutgasse (1100 Wien) würde die lokale Umweltqualität inakzeptabel verschlechtern. Durch die Reduktion der Grünflächen ist mit einem nachhaltigen Verlust der städtischen Umweltqualität in diesem Bereich zu rechnen. Durch die im Projekt vorgesehenen Zunahme der Asphaltflächen - Versiegelungseffekt, verminderte Grundwasserdotierung - auf Kosten der derzeit vorhandenen Grünflächen und die Verschlechterung der Luftqualität – verstärkte KFZ-Abgase, Feinstaub, Lärm - durch den zusätzlichen Individualverkehr am südwestlichen Rand der derzeitigen Parkschutzgebiete Schweizergarten und Arsenal würde bei Verwirklichung des Ausbaus / Neubaus der Arsenalstraße / Ghegastraße der lokalen Umwelt ein bleibender Schaden sowie der erholungssuchenden Bevölkerung in den Parkanlagen und der ansässigen Wohnbevölkerung im Arsenal ein zusätzliches, unzumutbares und inakzeptables Gesundheitsrisiko aufgebürdet.
Sollte eine Verlängerung der Ghegastraße durch eine Untertunnelung der Bahntrasse unbedingt erforderlich sein, dann sollte diese neue Verbindung nur von innerstädtischen Autobussen, Radfahrern und Fußgängern benützt werden dürfen.

4. Einkapselung der Bahnunterwerfung entlang der Arsenalstraße
Es wird die Einkapselung der Bahnunterwerfung entlang der Arsenalstraße gefordert. Die im Projekt geplante teiloffene Bauweise würde zu einer unzumutbaren zusätzlichen Lärmbelastung von Personen - Wohnbevölkerung, Erholungssuchende, Passanten, Verkehrsteilnehmer – führen. Zur Verbesserung der kleinräumigen Umweltsituation an der Bahntrasse entlang der Arsenalstraße ist eine Begrünung der Einkapselung durch Büsche und Bäume vorzusehen.

5. Einhausung der Autoverladeanlage im Bereich der Arsenalstraße - Arsenal Objekte 3, 4, 5
Es wird eine abgesenkte und eingehauste KFZ-Verladeanlage gefordert. Die im Projekt vorgesehenen 2 Meter hohen Schallschutzwände sind wirkungslos, da die zu verladenden Kraftfahrzeuge auf den oberen Verladeflächen der Transportwagons in mehr als 2 m Höhe mit erheblicher Geräusch- / Schallentwicklung verladen werden. Insbesondere wäre die Wohnbevölkerung ohne die zusätzlich geforderten Lärmschutzmaßnahmen – Absenkung und Einhausung – chronisch zusätzlichen, unzumutbaren Geräusch-/Lärmbelastungen und einem damit verbundenem inakzeptabel erhöhtem Gesundheitsrisiko – insbesondere hinsichtlich Herz-/Kreislaufschäden – ausgesetzt.

6. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen
Im Projekt wurden die Schallpegel nur bis Höhen von 14 m berücksichtigt (Schalltechnik – Objektschutz- und Fähnchenplan 30-WH-RU002-35-002-F00, 14.11.2007). In den Wohnobjekten des Arsenals mit Gebäudehöhen bis 27 m sind jedoch auch Fenster über 14 m Höhe vorhanden. Daher werden für diese Wohnobjekte – insbesondere Arsenal Objekt 3 und 5 - Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster, Lärmschutzlüfter) gefordert.

7. Unterführung der Verlängerung Franz-Grill-Straße in den 10. Bezirk
Aus Gründen des Lärmschutzes wird eine Unterführung der Bahnanlage statt der projektierten Brücke gefordert. Das zusätzliche KFZ-Aufkommen in Brückenhöhe würde zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung der Wohnbevölkerung führen und wird daher abgelehnt. Eine Unterführung würde die Lärmbelastung entscheidend reduzieren.

8. Ablehnung der projektierten Straßenführung Lilienthalgasse – Faradaygasse
Die derzeit projektierte Führung des Individualverkehrs im Bereich des Wohngebiets Arsenal, Lilienthalgasse – Faradaygasse ist wegen der dadurch zusätzlich verursachten Luftschadstoffbelastung und Lärmbelastung inakzeptabel und wir daher in dieser Form abgelehnt.

9. Zusätzliche Untersuchung und Maßnahmen zur sozialen Verträglichkeit
Aus der Umweltverträglichkeitserklärung des Antragstellers geht hervor, dass keine spezifischen Erhebungen und fachkundige Abschätzungen hinsichtlich sozialer Implikationen des Projekts durchgeführt wurden. Es ist nicht einsichtig, dass bei einem Projekt von derartiger Dimension, wohl alle Umweltfaktoren, nicht aber soziale Faktoren einbezogen wurden. Es wurde offensichtlich verabsäumt, fachlich fundierte soziale und sicherheitsbezogene Einflussfaktoren zu erheben und Basiskonzepte und Maßnahmenpläne zur nachhaltigen sozialen Verträglichkeit des Gesamtprojekts zu erstellen. Damit besteht die Gefahr, dass Bereiche der Anlage sozial unverträglich geplant und/oder potentiell zu asozialen Aktivitäten genutzt werden können. Beispiele für die sozialen Folgen derartiger Fehlplanungen sind international zahlreich vorhanden. Es wird daher gefordert, dass Fachleute die soziale Verträglichkeit des Projekts – insbesondere hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen gegen Kriminalität, Drogensucht, Vandalismus - untersuchen und Konzepte und Maßnahmenpläne für die soziale Verträglichkeit der Anlage erstellt und umgesetzt werden.

9. Zusätzliche Maßnahmen während der Bau- und Errichtungsphase
9.1 Zusätzliche Maßnahmen für Baustellenlogistik und Baubetrieb
Es werden zusätzliche Maßnahmen zum ausreichenden Lärm- und Immissionsschutz im Zusammenhang mit dem Transport vom Baumaterial und Bauschutt durch KFZ / LKW während und nach der Bauphase gefordert.
Es wird eine deutliche Reduktion der im Logistikkonzept vorgesehenen LKW-Fahrten – insbesondere der externen Fahrten im Ausmaß von 587 bis 811 Fahrten pro Tag – und eine Umlagerung der externen Transporte auf Schiene gefordert.
Während der Nachtstunden wird keinerlei Lärmbelästigung geduldet, da die Schlafzimmer der angrenzenden Wohnbevölkerung insbesondere in den Sommermonaten während der Nachtstunden gelüftet werden müssen und eine Lärmbelästigung in den Nachtstunden zu Gesundheitsrisken führen.

9.2 Vorsorge für Blindgängerfunde und Sturmschäden während der Bauphase
Es werden ausreichende Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung der Anrainer und Passanten durch Blindgängerfunde im Baustellenbereich (Bombardedement der Alliierten Streitkräfte im 2. Weltkrieg) und Vorsorge gegen potentielle Sturmschäden gefordert.

9.3 Zusätzliche Maßnahmen für den öffentlicher Verkehr während und nach der Bauphase
Es wird eine direkte Busführung 69A zur U-Bahnstation U1, Südtirolerplatz - ohne mäandrierende Linienführung und damit verbundener zusätzlicher Schadstoffemission - gefordert.
Das Arsenal ist derzeit durch die Autobuslinie 69A sowohl stadtein-als auch stadtauswärts gut erreichbar. Eine Änderung der Linienführung (und dadurch bedingt auch eine Verlegung von Haltestellen) wird sowohl von der Wohnbevölkerung als von den im Arsenal Beschäftigten (WIFO,
Theaterservicegesellschaft, Telekom) auf das schärfste abgelehnt.
Durch die geänderte Linienführung der Buslinie 13A und der Straßenbahnlinie D darf die fußläufige
Erreichbarkeit der Haltestellen nicht verschlechtert werden. Das gleiche gilt auch für die Haltestellen
Der Straßenbahnlinien O und 18.


9.4 Sicherstellung der Postversorgung während und nach der Bauphase
Es ist eine adäquate Versorgung der Wohnbevölkerung mit Postdiensten, insbesondere durch einen lokalen Ersatz des derzeit bestehenden Postamtes 1103 Wien, Wiedner Gürtel, zu gewährleisten.

9.5 Einrichtung eines Bürgerservices / Call-Centers für dringende Mitteilungen
Es wird die Einrichtung eines permanent erreichbaren Bürgerservice / Call-Centers für dringende Mitteilungen im Zusammenhang mit der Bautätigkeit gefordert. Diese Service-Einrichtung ist unbedingt vorzusehen und ständig zu besetzen, damit rasch Abhilfe geschaffen werden kann, wenn auf der Großbaustelle ungeplante Ereignisse, Störungen, etc. auftreten.


Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wird unterfertigt und unterstützt im Sinne des § 24h (5) iVm § 19 UVP-G 2000 durch die in Beilage 2 per Unterschriftenliste angeführten Personen.

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Der Verein Initiative Arsenal bedankt sich herzlich bei den Anwohnern des Arsenals !
Es konnten in kürzester Zeit weit über 350 Unterstützungs-Unterschriften zur obigen Stellungsnahme gesammelt werden !

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat uns mitgeteilt, daß sich unsere Bürgerinitiative "Verein Initiative Arsenal" konstituiert und somit das Recht hat, die Einhaltung von
Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen und Beschwerde an den Verwaltungs- oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben.

 

 

 

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Dachausbau und Baumfällungen im Bauausschuss abgelehnt !


Der Bauausschuß der BV Landstraße hat in der Sitzung vom 16.4.2008 das Ansuchen um unwesentliche Abweichungen gegenüber dem rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus mehreren Gründen abgelehnt -
weil gemäß §69 Abs 2 die Nachteile des Bauvorhabens wesentlich schwerer wiegen, als die Gründe, die dafür sprechen.

Somit darf weder mit dem zweigeschossigen Ausbau noch mit dem Bau der Tiefgaragen begonnen werden. Auch Bäume dürfen nicht gefällt werden !

Wir Arsenaler bedanken uns beim Bauausschuß und insbesonders bei dessen Vorsitzenden, Herrn BV Dipl.Ing. Rudi Zabrana , sehr herzlich.

[Update 17.04.2008]


Beton statt Grün
Geplante Wohnhausaufstockungen und Baummord für Garage

Wir verstehen nicht, warum die AREV Mietern gegenüber behauptet, es liegen die Genehmigungen sowohl für die "Aufstockungen" als auch für den Bau der der Tiefgaragen bereits vor. DAS IST UNRICHTIG.

UNRICHTIG ist auch, daß mit den Bauarbeiten Ende April begonnen wird.

Richtig hingegen ist, - wir haben bereits darüber berichtet - daß das Ansuchen um Baubewilligung (Aufstockungen und Tiefgaragen) derzeit vom Bauausschuss des 3.Bezirkes behandelt wird. Erst wenn die beantragten Bauvorhaben genehmigt sind (???) und die Bescheide dem Bauwerber zugestellt sind, darf mit den Aufstockungsarbeiten begonnen werden.

Der "Baumfällungsbescheid" (erforderlich für den Bau der Tiefgagaragen) wird erst aus- und zugestellt, wenn die Baugenehmigung bereits erteilt worden. Erst nach Zustellung dieses Bescheides darf mit den Baumfällungen begonnen werden. Ein früheres Umschneiden von Bäumen wird strafrechtlich verfolgt.

Daher: Sollten sie ein derartiges Vorgehen bemerken, melden sie dies bitte umgehend dem VIA.

 

Wiener "Baumschutzgesetz":
Viele Betroffene erwarten vom Wiener "Baumschutzgesetz" Hilfe. Da müssen wir sie leider enttäuschen:

Hier wird nur bescheidmäßig festgelegt, wieviel Bäumchen für einen großen, vernichteten Baum neu gepflanzt werden müssen. (Umfang des gefällten Baumes dividiert durch 15 ergibt die Anzahl der Ersatzbäumchen-mit einen Umfang von 15cm !!)
Als Beispiel:
- Für einen hundertjähriger Baum mit einem Umfang von 150 cm müssen demnach 10 Bäumchen mit einen Umfang von 15 cm (= etwa armdick) gepflanzt werden.
- Für Bäume mit einen Umfang bis 40 cm wird keine Ersatzpflanzung vorgeschrieben!!!!

Gegen berechtigte Ansuchen um Baumfällung gibt es keine Einspruchmöglichkeit, soferne nicht jemand Parteienstellung hat. Mieter und der VIA haben diese jedenfalls nicht.

Der VIA fragt sich, wer für die Kurzform "Wiener Baumschutzgesetz" verantwortlich zeichnet. Wir meinen, daß die Kurzform " Wiener Baummordgesetz" genauer definieren würde, was dieses Gesetz regelt.

Übrigens: Dem Bezirksvorsteher muß vor Erlassung des Bescheides noch Gelegenheit zu einer Stellungnahme
gegeben werden. Allerdings wird unser Herr BV beim besten Willen keine Argumente finden, um die Baumfällungen zu verhindern.

Liebe betroffene Bewohner, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hat der Österreichische Tierschutzverein gegen den "Baummord" im Arsenal protestiert, wofür wir sehr dankbar sind. Wir fänden es sehr nützlich, wenn auch Sie sich zum geplanten Tiefgaragenbau und den dafür erforderlichen Baumfälligen schriftlich äußern würden. Jeder Beitrag ist erwünscht und hilft uns vielleicht doch, ein Umdenken zu erreichen. Außerdem erfährt so die Öffentlichkeit, was die Arsenaler stört und bedrückt.

Wie der VIA immer wieder festellen muß, helfen Gesetze häufig denjenigen, der über viel Geld verfügt. Mit Geld kann man Gesetze biegen, mit viel Geld kann man sogar Gesetze brechen. Wir müssen damit leben und diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Trotzdem sollten wir nicht verschweigen, daß wir mit vielen Entscheidungen hier im Arsenal absolut nicht einverstanden sind.

Wir sollten ein bißche Mut beweisen und öffentlich bekanntgeben, daß durch die verschiedenen Bauvorhaben im Arsenal unsere Lebens- und Wohnqualität wesentlich verschlechtern.

Schreiben Sie ein paar Zeilen an uns, sagen Sie uns, was Sie stört und bedrückt.
Wir werden Ihre Anliegen wie gewohnt vertreten und weiterleiten !

[14.04.2008]


Der Verein Initiative Arsenal hat in Erfahrung gebracht, daß die Bauverhandlung hinsichtlich Aufstockungen am 19.März 2008 stattgefunden hat.

Wegen unwesentlicher Abweichungen von der Wiener Bauordnung (§ 69) muß der Antrag noch vom Bauausschuß
des 3.Bezirkes behandelt werden. Es ist nicht sicher, ob die Baugenehmigung noch im April zugestellt wird.

Das Ansuchen um Baumfällung liegt derzeit bei der MA 42 und wird vorausichtlich in 2-3 Wochen an das
Magistratische Bezirksamt weitergeleitet werden.

Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Bescheide zugestellt sind. Unser Obmann Techn.Rat DI Werner Grieshofer ist zur Zeit heftigst bemüht, für die Interessen der Mieter zu kämpfen.

Wir werden an dieser Stelle über alle Neuigkeiten informieren ...

 
 

 

 
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Kosten Fenstersanierung

Bereits zum zweiten Mal wurde unserem Obman DI Grieshofer von Herr Edlmayer (AREV) über Befragen versichert, daß bei der kommenden Fensterrenovierung bzw. -erneuerung niemand gezwungen wird, die Kosten für die Innenfenster zu übernehmen. Dies kann nur auf Freiwilligkeit bestehen.

In diesen Zusammenhang verweisen wir auch darauf, dass im Zuge des Ausbaus der Ostbahn (entlag der Arsenalstraße) von den ÖBB Schallschutzfenster finanziert werden. Welche Mieter in den Genuss dieser Finanzierung kommen, werden wir nach Bekanntgabe an dieser Stelle veröffentlichen

Für allfällige weitere Auskünfte steht der VIA jederzeit zu Verfügung !

 

 

 

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Raubüberfall auf Anwohner im Arsenal

Am Sonntag, dem 9.März 2008 um ca.21.30 Uhr wurde ein Anwohner-Ehepaar, das vom Autobus 69A zum Objekt 5 gehen wollte, von rückwärts brutal von zwei Männern niedergeschlagen und beraubt.

Verletzungen, großer Schock, materieller Verlust und Zeit- und Nervenaufwand für die notwendigen Behördenwege sind die Folge!

Nachden dies nicht der erste Überfall im Arsenal gewesen ist, stellt dies einen weiterer negativen Höhepunkt dar, weswegen man sich für unsere Zukunft schon sehr große Sorgen machen muss!

Der Verein Initiative Arsenal wird um so vehementer eine regelmäßige polizeiliche Streife durch das Arsenal einfordern.
Wir bitten alle Mitbewohner und Freunde des Arsenals, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig zu sein und wenn möglich mitgeführte Handtaschen nach Möglichkeit unter Ihren Mantel zu tragen ! 

[20.3.2008]

 

 

 

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Neue Flächenwidmung im Arsenal

Für das Gebiet zwischen Heinrich-Drimmel-Platz, Landstraßer Gürtel, Dirmoserstraße, A23 Süd-Ost Tangente (Linienzug 1-2), Bezirksgrenze zum 11. Bezirk (Schlechtastraße, Gräßlplatz,), Bezirksgrenze zum 10. Bezirk (Arsenalstraße) und Ghegastraße im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße, wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7571) ausgearbeitet

  • Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 27. Juli bis 14. September 2006 in der Planungsauskunft Wien, 1., Rathausstraße 14-16
    (1. Stock, Telefon: 4000-8840)
    sowie
  • in der Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße 14-16 (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West),
    jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.
  • Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 14. September 2006 auch in der Bezirksvorstehung für den 3. Bezirk, 1030 Wien, Karl-Borromäus-Platz 3 während der dortigen Amtsstunden möglich.
  • Darüber hinaus findet zum vorliegenden Planentwurf am 6. September 2006 um 18 Uhr im Arsenal, Objekt 1, Vortragssaal des Heeresgeschichtlichen Museums (Wahllokal) eine Bürger-Informationsveranstaltung statt.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der oben angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 111) erwerben, und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr.

 

 

 

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Ausstellung "der neue Hauptbahnhof Wien"

Für alle jene Interessenten, die die Ausstellung am Südbahnhof verpasst haben, besteht die Gelegenheit,
die ausgestellten Plakate auf der ÖBB-Immobilienseite nachzulesen !

 

 

Das Objekt 6 und der Kirchenweg sind gerettet !

Der außerordendliche Einsatz unseres Obmanns DI Werner Grieshofer hat sich ausgezahlt!
Wie vor kurzem im aktuellen Bezirksjournal verlautbart, wird die geplante Zufahrt von der Arsenalstraße zur Telekom weder das Objekt 6, noch den für die Bevölkerung so wichtigen Kirchenweg zerstören. Die Einfahrt auf das Gelände der Telekom soll als Tunnel das Objekt 6 und den Kirchenweg unterqueren!
(siehe auch: Kahlschlag auf der Arsenalstraße )

Bei Bekanntgabe genauerer Details werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen!

 

 

Die drohende Verlegung der Haltestelle „Objekt 5“ der Linie 69A ist abgewendet!

Ein weiterer Erfolg für alle Anrainer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel!
Die Haltestelle "Objekt 5" bleibt ihrem Namen gerecht. Sie wird nicht faßt 100 Meter verlegt sondern nur etwas an die zukünftige Straßenbreite angepaßt.
Der Verein Initiative Arsenal hat leider sehr spät von den Verlegungsplänen erfahren und somit erst in einer sehr späten Planungsphase die Wünsche der Anrainer zum Ausdruck bringen können. Wir danken daher insbesonders unserem BV Erich Hohenbergerer und auch den Wr.Linien, dass diese trotz der eigentlich abgeschlossenen Planungsphase auf die Anliegen der Bevölkerung Rücksicht genommen haben!
(Information zum ursprünglichen Plan - siehe unter: Die ursprünglich geplante Stationsverlegung des 69A)

 

 

Hausverwaltung - AREV
mit 1. April 2005 hat die AREV von den BIG-Services
die Hausverwaltung des gesamten Arsenals übernommen:

Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 9 - 12 Uhr nach telefonischer Vereinbarung
798 52 92
eMail: office.Arsenal@arev.at
1030 Wien, Arsenal 1/VI

 

 

"Aktion Scharf" gegen widerrechtliche Parker !
Die Hausverwaltung will im Auftrag des Eigentümers nur noch Berechtigten das Parken auf ihrem Privateigentum erlauben.
Jene Fahrzeuglenker, die trotz wiederholter schriftlicher Verwarnung weiterhin widerrechtlich im Arsenal parken, müssen in letzter Konsequenz mit einer Besitzstörungsklage rechnen.
Gleichzeitig wird seitens der Eigentümers ein Parkraumbewirtschaftungskonzept inklusive "Besucherparkplatz"-Möglichkeit angestrebt.
(Details siehe unter: "Aktion Scharf")

 

 

 

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  • Ergebnis der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2005 für das Arsenal :

Gemeinderatswahl 2005

Wahlberechtigte:
1509
abgegebene Stimmen
923
 
 
SPÖ
327
ÖVP
310
FPÖ
129
GRÜNE
116
KPÖ
12
BZÖ
10
LIF
0
ungültige Stimmen
19

Bezirksvertretungswahl 2005

Wahlberechtigte:
1541
abgegebene Stimmen
924
 
 
SPÖ
326
ÖVP
322
GRÜNE
121
FPÖ
115
KPÖ
11
BZÖ
7
LIF
4
ungültige Stimmen
18

(Irrtümer vorbehalten - Quelle: http://www.wien.gv.at/wahlinfo/grbv.htm)

 

 

 

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  • Der Verkauf und die mögliche weitere Zerstückelung des Arsenals

    Wie bereits bekannt, hatte die AREV als Vertreter des neuen Eigentümers den Auftrag bekommen, die Bewohner des Arsenals über deren Kaufinteresse zu befragen.

    Die Mieter jener Objekte, in denen mehr als 50% der Bewohner ein Kaufinteresse bekundeten, werden nun in Kürze ein Kaufangebot erhalten. Zusätzlich wird in jedem betroffenen Objekt eine Informationsveranstaltung stattfinden, bei der alle Fragen der Mieter geklärt werden soll (im Objekt 14 ist dies bereits Anfang September geschehen).

    Der Verkauf wird nur dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Mieter tatsächlich dem Kauf-Angebot zustimmt!

    Neben einem Verkauf an die Mieter ist es allerdings nicht ausgeschlossen, daß auch ganze Objekte an Großinvestoren veräußert werden.
    Auch bei neuerlichem Eigentümerwechsel müssen sich bestehende Mieter keine Sorgen über den Mietzins bzw. den Verbleib in ihrer Wohnung machen, denn alle Mieter sind eindeutig durch das Mietrechtsgesetz geschützt!

    Achtgeben wird der Verein Initiative Arsenal darauf, ob versprochene und längst fällige Investitionen in die Hauserhaltung und Sanierung getätigt werden. (z.B.: sanierungsbedürftige Außenfassade, kaputte Fenster)

 

 

 

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  • "Aktion Scharf" gegen widerrechtliche Parker !

    Die Hausverwaltung will im Auftrag des Eigentümers nur noch Berechtigten das Parken auf dessen Privatgrund erlauben. Es gab laut deren Aussage zu viele Probleme mit Pendlern, Mitarbeitern der Post usw., die das Arsenal als Gratis-Parkplatz mißbrauchten.
    Laut Auskunft der Hausverwaltung müssen nur jene Parker mit einer Besitzstörungsklage rechnen, die wiederholt (angeblich existieren jeweils Fotobeweise) und trotz mehrfacher Verwarnungen ihr Fahrzeug weiterhin auf dem Privatgrundstück parken.

    Sollte sich jemand zu unrecht mit der Klage konfrontiert sehen, kann er sich an den dafür zuständigen Herrn
    Mag.Lösch unter der Email-Adresse "wolfgang.loesch@arev.at" oder der Tel.Nr. 0732 / 60 55 33 wenden,
    ihm den Sachverhalt schildern und um Nachsicht der angedrohten Maßnahmen bitten.


    Um die im Arsenal ansässigen Gewerbetreibenden nicht die Kunden zu vergraulen, wurde mit diesen Kontakt aufgenommen und eine jeweilige individuelle Vereinbarung getroffen, wie sich Kunden als solche zu erkennen geben können.

    Im Arsenal werden demnächst sämtliche Stellplätze als Privatparkplatz markiert und bei Bedarf an die Bewohner des Arsenals vermietet werden.
    Dem Verein Initiative Arsenal wurde zugesagt, daß für jedes Objekt im Arsenal eine ausreichende Anzahl an Besucherparkplätzen angedacht ist.
    Wie Pendler davon abgehalten werden sollen, die Besucherparkplätze nicht für eigene Zwecke zu mißbrauchen und welche genauen Kosten für die Parkplätze zu erwarten sind, wird bei Bekanntgabe an dieser Stelle veröffentlicht.

 

 

 
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  • Fehlerhafte Fernwärmeabrechnung

Der Verein Initiative Arsenal vermutet, dass die von den BIG-Services vorgelegte Heizkostenabrechnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2003 fehlerhaft ist!
Die Kosten für eine Heizperiode von 16 Monaten wurden vermutlich nur mit den Akontozahlungen von 12 Monaten gegengerechnet. Das wäre falsch und würde den Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetztes i.d.g.F. widersprechen.

Am 21.7.2004 fand ein Gespräch mit den BIG-Services statt. Folgende Punkte wurden erörtert:

    • Erklärung zu den Beilagen der Jahresabrechnung 2003

      Ergebnis:
      Die Abrechnungsperiode für die Heizkostenabrechnung 2003 ist nicht wie auf der Jahresabrechnung 2003 angegeben Jänner bis Dezember 2003 sondern 1.9.2002 bis 31.12.2003 - das sind 16 Kalendermonate. Gegengerechnet wurden in der Jahresabrechnung 2003 hingegen die Akontozahlungen von Jän. bis Dez. 2003 – das sind 12 Kalendermonate. Diese Vorgangsweise ENTSPRICHT NICHT den Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes insbesondere §18 (1), da hier nur eine Abrechnungsperiode vorgesehen ist, in der sowohl alle Kosten als auch alle Akontozahlungen zu berücksichtigen sind; ein unterschiedlicher Zeitraum für die Kostenermittlung und die Akontierung ist NICHT STATTHAFT.

      In den vergangenen Jahren entsprach die Angabe der Abrechnungszeitraumes in den Jahresabrechnungen betr. Heizkosten ebenfalls NICHT dem Akontozeitraum: Es wurden die Heizkosten vom 1.9. des Vorjahres bis 31.8. des Abrechnungsjahres einem Akontierungszeitraum von 1.1. bis 31.12. des Abrechnungsjahres gegenübergestellt. Da beide Zeiträume 12 Monate betragen, ist den Mietern diese Diskrepanz bisher nicht aufgefallen.

      Dadurch, dass durch die zeitlich fehlerhafte Abrechnungsweise die monatlichen Akontozahlungen Heizkosten abdecken, die faktisch jeweils 4 Monate zurückliegen, wurden zu Beginn des Mietvertrages Arsenal Objekt 3/13 (Maringer) Kosten akontiert, die VOR ERRICHTUNG des Mietvertrages angefallen sind. Das ist nicht gerechtfertigt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass derartig ungerechtfertigte Verrechnungen auch bei andern Heizkostenabnehmern im Arsenal zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses zustandegekommen sind. Derartig ungerechtfertigt verrechnete Heizkosten müssten bei einer allfälligen Umstellung der Abrechnungsweise durch Berücksichtigung eines entsprechend wertberichtigt-verzinsten Betrages den jeweiligen Mietern gutgeschrieben werden.

       

    • Belege über die Heizkosten in der Abrechnungsperiode 2003 für das Objekt 3

      Ergebnis:
      Die Belege der Fernwärme Wien entsprechen unter Berücksichtigung des tatsächlich gewählten Kostenzeitraumes
      (16 Monate) der vorgelegten Abrechnung. Damit sind die Heizkosten von 1.9.2002 bis 31.12.2003 belegt.

     

    • Erklärung für Kostensteigerung Heizenergiekosten 43,6% von 2002 auf 2003 (Verbrauchsteigerung ca. 19,6%)

      Ergebnis:
      Die Steigerung konnte nur teilweise verständlich gemacht werden, da der Heizkosten-Grundpreis objektspezifisch jedes Jahr neu ermittelt wird. Dabei fließen sowohl die allgemeinen Energiekosten (Heizölpreis) als auch vertraglich festgelegte Faktoren ein. Erst nach Einsicht in die Belege für die Vorperiode (2001/2002) werden die Ursachen der hohen Steigerung vom Abrechnungszeitraum 2002 auf 2003 endgültig geprüft werden können.


    • Akontozahlungen für die Abrechnungsperiode für das Nutzungsobjekt Obj. 3/13

      Ergebnis:
      Es wurden 12 Akontozahlungen von Jänner bis Dezember 2003 berücksichtigt; das stimmt nicht mit der Heizkostenperiode (16 Monate vom 1.9.2002 bis 31.12.2003) überein und steht daher im Widerspruch zu den Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes.



Die Mitarbeiter des Objektmanagement Teams 5 der BIG-Services werden die Unterlagen und den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung 2003 unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Besprechung gemeinsam mit der Fa. Hundt umfassend überprüfen und dem Verein Initiative Arsenal eine schriftliche Stellungnahme übermitteln.
Bei neuen Erkenntnissen informieren wir Sie an dieser Stelle!

 

 

 

 

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  • Fragen zur Hauptmietzinserhöhung

Beim Treffen am 23.Juni mit Verantwortlichen der BIG-Services wurden folgende Punkte erörtert und klargestellt:

Die Erhöhung der Miete scheint vielen Bewohnern zu hoch zu sein. Tatsächlich kam es bei einigen Mietern zu fehlerhaften Neuberechnungen der Miete (siehe unter "fehlerbedingte Miethöhe"),
bei vielen Bewohnern ist jedoch die Mieterhöhung gerechtfertigt (siehe unter "korrekte Mieterhöhung").
Zu guter letzt finden Sie alle Fragen und Befürchtungen, die beim Treffen am 23.Juni nicht vollständig geklärt bzw. ausgeräumt werden konnten. (siehe unter "Fragen und Befürchtungen")

  • fehlerbedingte Miethöhe
    Nachdem die BIG-Services eine neue Software eingeführt hatte, kam es bei der Errechnung des neuen Mietzinses für etliche der tausend Mieter zu fehlerhaften Ergebnissen.
    Die BIG-Services läßt sich dafür entschuldigen und wird vor dem Versenden der Zahlscheine alle Mieten genau auf deren Richtigkeit überprüfen

    Der Fehler kam dadurch zustande, dass Mieten, die gemäß §45 Mietrechtsgesetz (2/3 Kat.) eingestuft sind, ab 1.Juli 2004 irrtümlicherweise als Kategorie-Mieten umgestuft wurden.

  • Wertbeständigkeit des Mietzinses
    gemäß §45 Mietrechtsgesetz
    (sogenannte 2/3 Kategorie)
    gültig ab 01.07.2004:

        Kat. A 1,84 / m2
        Kat. B 1,39 / m2
        Kat. C 0,92 / m2
        Kat. D 0,69 / m2

    Kategorie-Mietzins         


    gültig ab 01.07.2004:

        Kat. A 2,77 / m2
        Kat. B 2,08 / m2
        Kat. C 1,39 / m2
        Kat. D 0,69 / m2

 

 

 

 

 

 

(Details zu den Mietzinskategorien finden Sie unter http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/kat.htm)

 

  • korrekte Mieterhöhung
    In folgenden Jahren ist eine Mietzinsanpassung (jeweils maximal 5%) durchgeführt worden:

           1982, 1984, 1988, 1992, 1994, 1995, 1998, 2001

    Bei einigen Mietern ist jedoch aus heute unbekannten Gründen seit etlichen Jahren keine Mietzinsanpassung mehr erfolgt.

    Beispiel:
    Wurde bei einem Mieter z.B. seit 1988 keine Mietzinserhöhung mehr durchgeführt, bedeutet dies, dass dieser noch heute die im Jahre 1988 festgelegte Mietzinshöhe bezahlt!

    Der Mietzins wird seitens der Hausverwaltung nun auch bei jenen "1988"-Mietern angepaßt.
    Dabei werden die versäumten Mieterhöhungen der letzten Jahre nachgeholt.
    (Achtung: Es erfolgt keine rückwirkende Forderung !
     Die der BIG entgangenen Zinseinnahmen der letzten Jahre müssen nicht nachträglich entrichtet werden !)

    In unserem Beispiel werden somit die für die Jahre 1992, 1994, 1995, 1998 und 2001 eigentlich fälligen Mieterhöhungen (jeweils maximal 5%) erst jetzt im Jahr 2004 realisiert!
    Bei unserem Beispiel würde die Miete um ca. 25% erhöht werden
    (5% für 1992 + 5% für 1994 + 5% für 1995 + ...)

Vorteil: Die betroffenen Mieter haben jahrelang zu Lasten der damaligen BIG einen besonders günstigen Mietpreis genießen dürfen.

Nachteil: Da die versäumten Mieterhöhungen etlicher Jahre nun auf einen Schlag nachgeholt werden, erscheint die neue Mietsumme als zu hoch und inkorrekt.


Unser Tip:

Warten Sie die endgültige, auf Fehler kontrollierte Mieterhöhungssumme ab.

Überprüfen Sie diese dann auf dessen Richtigkeit:

    • Falls Ihre Miete um nicht mehr als 5% erhöht wurde, ist alles korrekt berechnet worden.
    • Eine Erhöhung von mehr als 5% ist dann gerechtfertigt, wenn bei Ihnen in den Jahren 1982, 1984, 1988, 1992, 1994, 1995, 1998 oder 2001 ein oder mehrere Male keine Mietzinserhöhung durchgeführt worden ist.

Sollten bei Ihnen dann noch Zweifel an der Korrektheit der Mietzinshöhe bestehen bleiben, wenden Sie sich gerne an unseren Verein unter:

Verein Initiative Arsenal
Arsenal Objekt 5/3/13, A–1030 Wien
Obmann: DI Werner Grieshofer
Tel. u. Fax:  01/ 799 35 30
eMail-Adresse: info@vi-arsenal.at

oder

an die AREV
Montag - Freitag: 9 - 12 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung)
Tel.: 01/798 52 92

eMail: office.Arsenal@arev.at
office.Arsenal@arev.at
1030 Wien, Arsenal 1/VI


 

  • Fragen und Befürchtungen (die beim Treffen am 23.Juni nicht vollständig geklärt bzw. ausgeräumt werden konnten):

    • Werden die Mieter mit alten Mietkonditionen vertrieben bzw. werden nun nach der Privatisierung exorbitante willkürliche Mieterhöhungen vorgenommen?

      Die Mieter sind eindeutig durch das Mietrechtsgesetz geschützt!
      Die Mietanpassungen dürfen nur wie bisher im durchschnittlichen Abstand von 3 Jahren erfolgen und sind mit maximal 5% pro Wertanpassung begrenzt.

    • Warum wird der EVB-Anteil auf der Rechnung nicht mehr ausgewiesen?

      Bis zum Jahr 2001 erfolgte bei Mietern, die in die sogenannte 2/3 Kategorie eingestuft worden sind, eine getrennte Auflistung von Hauptmietzins und EVB (Erhaltungs- bzw. Verbesserungsbeitrag).

      Im Jahr 2002 wurde die Mietkategorie "Wertbeständigkeit des Mietzinses gemäß §45 Mietrechts-
      gesetz" eingeführt, die die geteilte Betrachtung Mietzins und EVB ersetzte!

      Somit wird bei den Mietern der 2/3-Kategorie deshalb kein EVB-Anteil mehr aufgelistet, weil es keinen mehr gibt.
 

 

 

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  • Mieterbefragung über die Heizperiode der Fernwärme

Auf Grund des langen und kalten Frühjahrs bestand ein Beheizungsproblem in jenen Gebäuden, die mit Fernwärme versorgt werden.
Durch massive Interventionen seitens der Mieter sah sich die Hausverwaltung dazu veranlaßt, die Heizanlage (Fernwärme) wieder zu aktivieren. Da alle angeschlossenen Mieter die Bereitstellung der Wärme mit einem 40 %igen Fixanteil zahlen müssen, egal, ob sie heizen oder nicht, plant die Hausverwaltung eine Umfrage, wie die Beheizung in Zukunft gehandhabt werden soll.

Die Mieter werden sich im Rahmen der Befragung mehrheitlich für eine Verlängerung oder Verkürzung der Heizperiode entscheiden können.

Unser Tipp:
Es wird relativ teuer werden, sollten alle Gebäude sehr lange beheizt werden.
(Alle angeschlossenen Mieter müssen bei Bereitstellung der Wärme einen 40 %igen Fixanteil zahlen, egal, ob sie heizen oder nicht !)
Vermutlich wird es günstiger sein, man schaltet an kalten Abenden im veregneten Sommer einen Zusatzheizer ein.

Die Entscheidung liegt schlußendlich bei der Mehrheit.

 

 

 

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  • Krone-Aktion "die schönsten Plätze Wiens":
    Bis 23.August 2004 lief die Aktion "die schönsten Plätze Wiens". Die Gemeinde Wien wollte mit der Kronen-Zeitung die Orte in Wien erkunden, die die Wiener Bevölkerung als Ihren Lieblingsplatz ansieht und wo die Einwohner sich am wohlsten fühlen.

    Von allen vorgeschlagenen Lieblingsplätzen kommen nun die zehn besten, schönsten und interessantesten pro Bezirk in die engere Wahl. Diese werden in der Kronen Zeitung vorgestellt und können von den Leserinnen und Lesern gewählt werden.

    Das ist eine gute Möglichkeit gegenüber den Stadtverantwortlichen die Bedeutung des Arsenals zu betonen und zu zeigen, daß das Wiener Arsenal einfach schützenswert ist !
    Helfen Sie mit und stimmen Sie für das Arsenal !

 

 

 

 

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  • Eröffnungsfeier des Sozialvereins "Wiener Tafel"
    in den ehemaligen Räumlichkeiten des Lebensmittelhändlers Käferböck im Objekt 9A

Der Sozialverein die "Wiener Tafel" hat im Objekt 9A ein Verwaltungsbüro für die Verteilung von Lebensmitteln an Obdachlose errichtet und dieses am 7.September mit einer Feier eröffnet.
Laut des Vereins ist die an uns herangetragenen Befürchtungen vieler Mieter und auch Mietinteressenten,
dass auch beim Objekt 9A eine Ausspeisung erfolgt, unbegründet:
Es wird definitiv keine Ausspeisung erfolgen !

Der Verein Initiative Arsenal heißt die neuen Mieter herzlich Willkommen und wünscht Ihnen viel Erfolg in Ihrem Engagement

(Details zum Verein Wienertafel - siehe unter: www.wienertafel.at ) 

 

 

 

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  • Kahlschlag auf der Arsenalstraße !

    Nicht einmal einen Tag nach der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl haben umfangreiche Schlägerungsarbeiten begonnen.
    Sämtliche Bäume wurden zwischen Objekt 5 und Objekt 7 geschlägert.

    Die Arsenalstraße soll verbreitert, eine Zufahrt zum Objekt 6 geschaffen werden.
    Angeblich soll das Objekt 6 selbst Gefahr laufen, abgerissen zu werden !

    Der Verein hat sich umgehend mit den dafür verantwortlichen Personen in Verbindung gesetzt und unseren massiven Protest gegen ein solches Vorgehen deponiert.
    Wenn nur einen Tag nach der Wahl mit einem solchen noch dazu unangekündigten Vorhaben gestartet wird, kommen sich alle betroffenen Anrainer und Wähler unglaublich verhöhnt vor!

    Völliges Unverständnis lösten jene zusätzlichen Pläne aus, nach der Errichtung der Telekomeinfahrt
    die Station des 69A vom Objekt 5 wegzuverlegen!
    (Details siehe unter: Die ursprünglich geplante Stationsverlegung des 69A)
     
     

  • Urspünglich geplante Verlegung der Haltestelle „Objekt 5“ der Linie 69A:

    Die Haltestelle „Objekt 5“ der Linie 69A sollte um fast 100 Meter in Richtung Objekt 7 verlegt werden. Damit würde diese für die Bewohner des Arsenals und für viele Mitarbeiter der im Arsenal ansässigen Unternehmen unbrauchbar werden.

    Hintergrund:
    Knapp vor dem Objekt 7 soll die Telekom eine Zufahrt von der Arsenalstraße (samt einer Durchquerung des Objekt 6) erhalten. Bei der dafür zu errichtenden Ampelanlage soll die neue Autobusstation entstehen.

Der Verein hat bereits aus folgenden Gründen Protest eingelegt:

    • Die neue Station verliert für die Bewohner des Arsenals völlig an Wert, da diese nicht mehr direkt vom Arsenal aus erreicht werden kann. Die Bewohner müßten einen längeren Fußmarsch entlang der Arsenalstraße in Kauf nehmen.

    •  
    • Der Fußmarsch entlang der Arsenalstraße zwischen Objekt 5 und Objekt 7 ist für Fußgänger äußerst unangenehm und nicht ungefährlich:

      - Gerade in diesem Abschnitt muß der sehr schmale Gehsteig mit den Radfahrern geteilt werden.

      - Die Arsenalstraße wird mangels Kontrolle des Tempolimits und des bestehenden Überholverbots von den Autofahrern gerne als „Rennstrecke“ betrachtet.

      - Der Gehsteig selbst wurde im Winter oft nur grob bzw. sehr spät geräumt.
 

 

 

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  • geplante Gürtelverbreiterung:
    Am 20.April 2004 fand ein "4-Augen"-Gespräch von Vertretern der Bürgerinitiative Lebensraum Landstraßer Gürtel mit Stadtrat Schicker statt.
    Der Stadtrat betonte, daß die Pläne, den Gürtel zwischen Südbahnhof und Blamauergasse von zwei auf drei durchgehende Fahrstreifen pro Richtung zu verbreitern, definitiv nicht realisiert werden.

Da in diesen Zusammenhang aber immer wieder seitens vieler Politiker das Jahr 2010 erwähnt wird, bis zu dessen Zeitpunkt "jedenfalls nicht gebaut wird", ist man dazu verleitet zwischen den Zeilen herauslesen, daß nach 2010 durchaus eine rege Bauaktivität beginnen könnte.
Aus diesem Grund bleiben wir aufmerksam, werden alle neuen Pläne dieses Bereichs begutachten und uns entsprechend für unsere Anliegen einsetzen.

Gegen die von der Politik geforderten Schließung der Schweizergartenstraße werden wir uns heftig wehren, da dadurch der Verkehrsdruck auf die Ghegastraße unweigerlich zunehmen wird !
Die Ghegastraße würde dann die einzige Zufahrtsmöglichkeit von der A23 zum neuen Stadtentwicklungsgebiet beim heutigen Südbahnhof sein!

 

 

 

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  • U2 - Trasse mitten durch das Arsenal geplant!
    Mit dem 1. März hat die MA 18 erste Variantenentwürfe zur Verlängerung der U2 vom Karlsplatz in den Süden vorgestellt.
    Viele Varianten führen mitten durch das Arsenal!
    Ein Anschluß des Arsenals an eine schnelle öffentliche Verbindung ist natürlich begrüßenswert.
    Es besteht aber die Gefahr, daß die Grünflächen des Arsenals als Großbaustelle für den gesamten U2- Bauabschnitt benützt wird. Die Grünflächen des Arsenals unterliegen somit einer neuerlichen Bedrohung.
    Auch der Baustellenverkehr droht das ohnedies verkehrsgeplagte Arsenal zusätzlich zu belasten.

    Es finden zur Zeit entscheidende Variantenuntersuchungen statt !
     
    • Seitens des Planerteams wird dabei die Variante 3C bevorzugt, die parallel zur Lilienthalgasse innerhalb (!) des Arsenals bei der Arsenalkirche vorbeiführen soll!

      Nachteile:
      - sämtlicher Baustellenverkehr würde bei der Variante 3C durch das Arsenal durchgeführt werden (Ausfahrt beim Objekt 16 und einer neu zu errichtende Ausfahrt zwischen Objekt 6 und Objekt 7 (!) zur Arsenalstraße) .
      - Im Bereich zwischen Objekt 6 und Objekt 7 müssten bis zur Arsenalstraße alle Bäume geschlägert werden, die gesamte Grünfläche würde generell dem Baustellenverkehr geopfert werden.
      - die Fahrbahnschwellen bei den Zebrastreifen im Arsenal (Objekt 14 und 16) würden entfernt werden, da die schweren Baufahrzeuge dies angeblich erforderten
      (Die Schwellen im Arsenal wurden deshalb errichtet, da es im Arsenal vermehrt zu Umfällen mit Personenschaden kam. Nachdem schließlich ein Kind von einem Mitarbeiter der Post, der mit über 80 km/h durch das Arsenal raste, auf dem Zebrastreifen erfaßt und getötet worden war, errichtete der Bund jene Fahrbahnschwellen.)

    •  
    • Die Bezirksvorstehung bevorzugt die Variante 3A, die unterhalb der Lilienthalgasse geplant ist.

      Vorteil:
      - Der Baustellenverkehr bleibt ausserhalb des Arsenals (Zufahrt über Faradaygasse , Franz-Grill Straße bzw. direkt über die Arsenalstraße)

    Die U-Bahn Station würde sich bei beiden Varianten zwischen Objekt 12 und Objekt 9C befinden, da die Station auch den Wildganshof bei der Auffahrt der A23 abdecken soll.
    Sinvoller wäre unsere Ansicht nach die Errichtung der Station bei der Arsenalstraße, da die Benutzer des 69A direkt in die U2 umsteigen könnten.

    Der Verein Initiative Arsenal tritt aus naheliegenden Gründen für die Variante 3A ein (Variante Lilienthalgasse) bzw schlägt die Führung der U2 unter der Franz-Grill Straße vor .(direkte Erschließung des neuen Stadtentwicklungsgebietes).

Genauere Detailinformation finden Sie unter:
Stadtentwicklung: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/u2sued/index.htm

Der Verein Initiative Arsenal wird Sie laufend über neue Entwicklungen informieren!

 

 

 

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  • Expertenverfahren "Bahnhof Wien"

Vor kurzem wurden die Ergebnisse des städtebaulichen Expertenverfahrens für den neuen Bahnhof "Wien Europa Mitte" im Rahmen einer Ausstellung am Südbahnhof vorgestellt.
Die dabei vorgestellen Pläne können auf der Webseite " Wettbewerbsergebnis zum Expertenverfahren" eingesehen werden.

 

 

 

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  • unsere neue Email-Adresse ist aktiv!
    unter der eMail-Adresse info@vi-arsenal.at stehen wir Ihnen für Auskünfte, Anregungen und Beschwerden gerne zur Verfügung!
 

           

 

 

 

 

wichtige Termine:

   
 
 

 

 

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  • VIA-Jour-Fixe Termine

    Das VIA-Jourfixe findet jeden zweiten Dienstag im Monat statt (ausgenommen Juli, August) und bietet als Informationstreffen die Gelegenheit, im direkten Gespräch Neuigkeiten rund um das Arsenal zu erfahren, uns auch Wünsche, Beschwerden und Anregungen mitzuteilen und schlußendlich auch aktiv mitzuarbeiten.

Gerade, wenn Sie mit uns unzufrieden waren, werden Sie aktiv !
Kommen Sie zu uns und arbeiten mit !


Di, 9. Jänner 2018 um 20:15
Di, 13.
Februar 2018 um 20:15
Di, 13. März 2018 um 20:15
Di, 10. April 2018 um 20:15
Di, 8. Mai 2018 um 20:15
Di, 12. Juni 2018 um 20:15
Di, 11. September 2018 um 20:15
Di, 9. Oktober 2018 um 20:15
Di, 13. November 2018 um 20:15
Di, 11
. Dezember 2018 um 20:15

Ort: "Arsenalstuben" (Arsenal Objekt 1, 1030 Wien)

Bei Anliegen, Wünschen und Problemen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung!
Schreiben Sie einfach an die

 

eMail-Adresse: info@vi-arsenal.at

verständigen sich uns per Tel. u. Fax:  01/ 796 29 18
oder wenden Sie sich brieflich an:
Dr. Franz J. Maringer
Arsenal Objekt 3/13
A–1030 Wien

 

 

 

 


 

 

 

Mitgliedschaft:

 

 

       

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  • Anmeldung zur Mitgliedschaft:

    Selbst die verhältnismäßig kleine Gruppe des VIA - Vorstands kann sich deshalb so erfolgreich für Ihre Anliegen einsetzen, da wir uns auf etliche hundert VIA – Mitglieder verweisen können, deren Interessen wir vertreten.

    Jedes einzelne Mitglied, das wir im Verein Initiative Arsenal begrüßen dürfen, gibt uns zusätzlich die Stärke, gegen Bedrohungen der Lebensqualität im und um das Wiener Arsenal vorzugehen und die Interessen der Arsenalerinnen und Arsenaler durchzusetzen.

    Je mehr Mitglieder unser Verein hat, desto größer sind die Chancen, daß Ihre und damit auch unsere Anliegen verwirklicht werden können.

    Die Mitgliedsbeiträge sind dabei bewußt niedrig gehalten.
    Mit folgenden Jahresbeiträgen unterstützen Sie uns, weiter für unser aller Anliegen zu kämpfen:

    • 7 € als Hauptmitglied
    • 1 € für jedes weitere Anschlußmitglied, das im Haushalt des Hauptmitglieds lebt.
    • 50 € unterstützendes Mitglied

    • freie Spenden sind natürlich jederzeit herzlich willkommen


    Einzahlungen bitte auf folgende Kontonummer:
    Überweisungen (alte Schreibweise):
    01753998200
    BLZ 12000

    Zahlungsanweisung (neue Schreibweise):
    IBAN: AT 79 11000 01753998200
    BIC: BKAUATWW

     

    Anmeldeformulare:
    Mit Klick auf diesen Link öffnen Sie das Anmeldeformular zur Mitgliedschaft.
    Geben Sie das ausgefüllte Formular bitte bei folgender Adresse ab:

        Arsenal Objekt 3/13, A–1030 Wien
        Obmann: DI Dr. Franz J. Maringer
        Tel. u. Fax:  01/ 796 29 18

... oder bringen es einfach bei einem unseren zahlreichen Treffen mit!

Besten Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr VIA-Team


             


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzerklärung

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Mit dieser Datenschutzerklärung wird angeführt, wie der Verein Initiative Arsenal persönliche Informationen über Mitglieder des Vereins handhabt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG) und umsetzenden Bestimmungen, insbesondere aufgrund vorliegender Einwilligung (Art 6 Abs 1 DSGVO lit a), aufgrund der Notwendigkeit zur Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und/oder aufgrund von überwiegenden berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

Unser Anliegen und daher berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO ist die Förderung der Kommunikation und Information der Bewohner und Freunde des Wiener Arsenals, die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Bewohner und Freunde des Wiener Arsenals, die Förderung der Gemeinschaft, der Nachbarschaftshilfe und der gegenseitigen Unterstützung der Bewohner und Freunde des Wiener Arsenals. Wir verarbeiten die persönlichen Daten unserer Mitglieder, den Namen und allfälligen Firmennamen, die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdaten zum Zweck der Verarbeitung zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie zur Informationsübermittlung im Rahmen der Tätigkeit des Verein Initiative Arsenal. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht! Auf die Daten haben ausschließlich der Obmann, die Obmannstellvertreterin und die Sekretärin Zugriff. Zur Datenspeicherung werden verschlüsseltes Files im lokalen Dateisystem bzw. bei einem Cloud-Anbieter abgelegt. Die Daten werden nach Austritt eines Mitglieds im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach 3 Jahren, bei Daten mit buchhalterischen Zusammenhang nach 7 Jahren gelöscht.

Bei Aufruf unserer Seiten werden standardmäßig durch den von Ihnen eingesetzten Browser Daten (IP-Adresse, verwendeter Browser, verwendetes Betriebssystem), sowie die Webseite, von der Sie uns besuchen, übermittelt. Diese Informationen werden standardmäßig von jedem Webserver zu statistischen Zwecken ausgewertet. Sie bleiben dabei als einzelner Nutzer anonym. Diese Datenbekanntgabe durch ihren Browser können sie verhindern, indem Sie Ihren Browser so einrichten, dass dieser nicht Ihre IP-Adresse, nicht den verwendeten Browser bzw. nicht das von Ihnen verwendete Betriebssystem übermittelt. Diese Seite verwendet keine Cookies, keine Tracking-Cookies, auch keine andere Tools, die Ihr Benutzerverhalten im gesamten Internet analysieren. Es werden auch weder Google Analytics noch ähnliche Analysedienste eingesetzt.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu, sofern dem (insbesondere bei Löschung) keine anderweitigen Interessen entgegenstehen. Wenden Sie sich dazu an die unten stehende Kontaktadresse. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich bitte an uns, um allfällige Missverständnisse rasch klären zu können. Analog dazu steht Ihnen in Österreich die Datenschutzbehörde für Beschwerden zur Verfügung.

Für Fragen und weitere Information steht der Verein Initiative Arsenal jedezeit unter der beigefügten Adresse bzw. E-Mailadresse zur Verfügung

Verein Initiative Arsenal
Arsenal Objekt 3/13, A–1030 Wien
Obmann: Dr. Franz J. Maringer
Tel. u. Fax:  01/ 796 29 18

 

Impressum, Kontakt und Anschrift:

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Bei Anliegen, Wünschen und Problemen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Schreiben Sie einfach an unsere eMail-Adresse,
verständigen Sie uns per Tel. u. Fax oder wenden Sie sich brieflich an uns:

Verein Initiative Arsenal
Arsenal Objekt 3/13, A–1030 Wien
Obmann: Dr. Franz J. Maringer
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