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Protest
gegen die neue Linienführung des 69A !
Offener Brief an die Wiener Linien:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie wir als Vorstand des Vereins Initiative
Arsenal vor kurzer Zeit erfahren haben, wird die Linienführung der Buslinie 69A ab Donnerstag,
15.Jänner 2009 nicht mehr wie bislang über die Weyringergasse
bis zur Endstelle bei der Favoritenstrasse U1 Station „Südtirolerplatz“ erfolgen.
Statt dessen wird die Buslinie 69A hinkünftig über den dauerverstauten
Wiednergürtel bis zum Südtirolerplatz geführt.(siehe
beiliegende Grafik). An der Kreuzung beim Südtirolerplatz muss
sich der Bus in Folge bei der ebenso verstauten Ampel anstellen und
schlussendlich im Kreuzungsbereich wenden. Die Fahrgäste können
erst nach der Überwindung des Kreuzungsbereichs Südtirolerplatz
aussteigen.
Wir sind sehr erstaunt darüber, wie leichtfertig eine äußerst
attraktive Linienführung des 69A aufgegeben wird, die von den
Fahrgästen sehr gut angenommen wurde, und statt dessen eine Art
Kundenvertreibungsprogramm stattfindet, da es für Fahrgäste
wohl kaum attraktiv sein wird, während der Stoßzeit mit
dem 69A im Stau zu stehen.
Die bisherige Linienführung des 69A durch die Weyringergasse
bot viele Vorteile für die Fahrgäste und auch Anrainer des
angrenzenden Gebiets:
- schneller, störungsfreier Zubringer zur U1 für Fahrgäste
aus umliegenden Bezirken
- von Bewohnern der Weyringergasse (Station Mommsengasse, Argentinierstraße)
wurde der 69A gerne benutzt, um ebenso auf kurzen Wege zur U1 zu gelangen
- Anschluss an die Nahversorgung (Billa, Apotheke, Bank usw…)
des Viertels um die Weyringergasse (Station Mommsengasse, Argentinierstraße)
für die sonst von der Nahversorgung benachteiligten Anrainer des
Arsenals.
- direkte und leistungsfähiger Anschluss an die Buslinie 13A (Gemeinsame
Stationen in der Weyringergasse)
Angeblicher Grund für die Verlegung der Buslinie sollen Beschwerden
der Bewohner der Weyringergasse über die zu hohe Busintervalldichte
sein.
Der 69A mit seinem 10-minütigen Intervall soll somit sehr stark
stören, im Gegensatz dazu die Linie 13A, die teilweise im Minutentakt
verkehrt, stört dagegen nicht ?
Mit solchen fadenscheinigen Argumenten fühlen wir uns nichts anderes
als gepflanzt.
Vielerorts werden Straßenbahnen aufgelassen und durch Buslinien
ersetzt und nun wird auf „Kundenwunsch“ eine Buslinie verlegt?
Wird mit derselben Argumentation (Störung der Anwohner) die Linie
13A künftig auf ein halbstündiges Intervall umgestellt?
Die neue Linienführung ist unserer Ansicht nach nichts anderes
als ein Kundenvertreibungsprogramm:
- Der Bus steht zukünftig am Wiednergürtel und im Kreuzungsbereich
Südtirolerplatz im Stau und wird dadurch wohl kaum noch als ernstzunehmender
Zubringer zur U1 in Frage kommen
- Die Umsteigerelation von der Linie 69A zur Linie 13A wird deutlich
unattraktiver, da hinkünftig beim Südbahnhof eine Wegstrecke
zwischen den jeweiligen Stationen zurückgelegt werden muss
- kein Anschluss mehr an die Nahversorgung des Viertels rund um die
Weyringergasse für die Anrainer des Arsenals
- Die Fahrgäste des 69A müssen künftig bei der Station
Südtirolerplatz den Baustellenbereich überwinden und den
völlig unzumutbaren und besonders für ältere Menschen
problematischen Nebeneingang beim Südtirolerplatz benutzen
- Der Nebeneingang beim Südtirolerplatz stellt besonders am Abend
unserer Ansicht nach ein Sicherheitsproblem dar, da lange unüberschaubare
Bereiche und devastierte Gänge durch die „Südtirolerplatz-Grotte“ zurückgelegt
werden müssen.
Der Verein Initiative Arsenal legt gegen die neue für die Fahrgäste
völlig unbrauchbare und damit inakzeptable Linienführung
des 69A Protest ein und fordert eine Weiterführung der Linie 69A
durch die Weyringergasse.
mit freundlichen Grüßen
Arno Grumbeck
Verein Initiative Arsenal
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Stellungnahme
und Einwendungen der Bürgerinitiative „Verein Initiative Arsenal
(VIA)“ zum Edikt BMVIT-820.279/0008-IV/SCH2/2008 - „Hauptbahnhof
Wien“:
1. Direkte Anbindung der U-Bahnlinie U2 an den Hauptbahnhof
Die zukünftig geplante Übernahme des gesamten Westbahn-Fernverkehrs
erfordert einen bestmöglichen Anschluss an die öffentlichen
Nahverkehrsmittel in Wien. Wenn dies nicht sichergestellt ist, dann kommt
es wegen des vermehrten Verkehrsaufkommen durch Taxis und Privat-Pkw`s
im Bereich des
neuen Hauptbahnhofes zu zusätzlichen, nicht vertretbaren Umweltbelastungen
und Gesundheitsrisiken für Anrainer und Passanten.
Die U-Bahnlinie U1 allein kann – auch im Zusammenwirken mit der
Anbindung an die S-Bahn - das vermehrte Aufkommen von Reisenden und Passanten
nicht bewältigen. Der derzeitige Westbahnhof ist durch zwei U-Bahnlinien
U3 und U6, die S-Bahn sowie zahlreiche Straßenbahnlinien an das
innerstädtische Nahverkehrsnetz angeschlossen. Es ist offensichtlich
und hoffentlich für jedermann einsichtig, dass eine einzige U-Bahnlinie
selbst unter Berücksichtigung der S-Bahnanbindung das zusammengefasste
Aufkommen von Reisenden der Süd-, Ost- und Westbahnstrecke am zukünftigen
Hauptbahnhof Wien nicht oder nur unzureichend bewältigen kann.
2. Kein Güter-Durchgangsverkehr durch die Anlage des Hauptbahnhofes
Der im Betriebskonzept geplante permanente Durchgangsverkehr des Güterverkehrs
Richtung Zentralverschiebebahnhof Kledering wird entschieden abgelehnt.
Dadurch käme es zu unverhältnismäßig hohen zusätzlichen
Lärm- und Umweltbelastungen und somit zu weiteren Gesundheitsrisiken
für Wohnbevölkerung und Passanten wie z.B durch zusätzlichen
Feinstaub. Es sind Maßnahmen vorzusehen, die den Güterdurchzugsverkehr
nach und von Kledering durch weniger dicht befahrene Strecken (z.B. Strecke
Oberlaa) ermöglicht.
3. Keine Verlängerung der Ghegastraße Richtung 1100 Wien und
kein Ausbau der Kreuzung Arsenalstraße / Ghegastraße
Die derzeit im Bereich der Parkschutzgebiete Schweizergarten und Arsenal
bestehenden Grünflächen sollen durch das geplante Vorhaben nicht
angetastet werden. Alle im Zusammenhang mit der Errichtung des Hauptbahnhofes
neu zu errichtenden oder auszubauenden (bestehenden) Verkehrsflächen
sind komplett außerhalb der derzeit bestehenden Grünflächen,
welche im Zusammenhang mit den Parkschutzgebieten Schweizergarten und
Arsenal stehen, vorzusehen. Der im Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof geplante
Ausbau und die Verbreiterung der Arsenalstraße und der Ghegastraße
auf Kosten der derzeit bestehenden Grünflächen des Schweizerparkes
und des Arsenals wird abgelehnt. Insbesondere die Verbreiterung der Arsenalstraße
zwischen Wiedner Gürtel und Ghegastraße, die vorgesehene Errichtung
der Straßenkreuzungsanlage Arsenal/Ghegastraße sowie die geplante
Verlängerung und Öffnung der Ghegastraße für den
Individualverkehr unterhalb der geplanten neuen Bahntrasse zwischen Arsenalstraße
und Landgutgasse (1100 Wien) würde die lokale Umweltqualität
inakzeptabel verschlechtern. Durch die Reduktion der Grünflächen
ist mit einem nachhaltigen Verlust der städtischen Umweltqualität
in diesem Bereich zu rechnen. Durch die im Projekt vorgesehenen Zunahme
der Asphaltflächen - Versiegelungseffekt, verminderte Grundwasserdotierung
- auf Kosten der derzeit vorhandenen Grünflächen und die Verschlechterung
der Luftqualität – verstärkte KFZ-Abgase, Feinstaub, Lärm
- durch den zusätzlichen Individualverkehr am südwestlichen
Rand der derzeitigen Parkschutzgebiete Schweizergarten und Arsenal würde
bei Verwirklichung des Ausbaus / Neubaus der Arsenalstraße / Ghegastraße
der lokalen Umwelt ein bleibender Schaden sowie der erholungssuchenden
Bevölkerung in den Parkanlagen und der ansässigen Wohnbevölkerung
im Arsenal ein zusätzliches, unzumutbares und inakzeptables Gesundheitsrisiko
aufgebürdet.
Sollte eine Verlängerung der Ghegastraße durch eine Untertunnelung
der Bahntrasse unbedingt erforderlich sein, dann sollte diese neue Verbindung
nur von innerstädtischen Autobussen, Radfahrern und Fußgängern
benützt werden dürfen.
4. Einkapselung der Bahnunterwerfung entlang der Arsenalstraße
Es wird die Einkapselung der Bahnunterwerfung entlang der Arsenalstraße
gefordert. Die im Projekt geplante teiloffene Bauweise würde zu einer
unzumutbaren zusätzlichen Lärmbelastung von Personen - Wohnbevölkerung,
Erholungssuchende, Passanten, Verkehrsteilnehmer – führen.
Zur Verbesserung der kleinräumigen Umweltsituation an der Bahntrasse
entlang der Arsenalstraße ist eine Begrünung der Einkapselung
durch Büsche und Bäume vorzusehen.
5. Einhausung der Autoverladeanlage im Bereich der Arsenalstraße
- Arsenal Objekte 3, 4, 5
Es wird eine abgesenkte und eingehauste KFZ-Verladeanlage gefordert. Die
im Projekt vorgesehenen 2 Meter hohen Schallschutzwände sind wirkungslos,
da die zu verladenden Kraftfahrzeuge auf den oberen Verladeflächen
der Transportwagons in mehr als 2 m Höhe mit erheblicher Geräusch-
/ Schallentwicklung verladen werden. Insbesondere wäre die Wohnbevölkerung
ohne die zusätzlich geforderten Lärmschutzmaßnahmen –
Absenkung und Einhausung – chronisch zusätzlichen, unzumutbaren
Geräusch-/Lärmbelastungen und einem damit verbundenem inakzeptabel
erhöhtem Gesundheitsrisiko – insbesondere hinsichtlich Herz-/Kreislaufschäden
– ausgesetzt.
6. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen
Im Projekt wurden die Schallpegel nur bis Höhen von 14 m berücksichtigt
(Schalltechnik – Objektschutz- und Fähnchenplan 30-WH-RU002-35-002-F00,
14.11.2007). In den Wohnobjekten des Arsenals mit Gebäudehöhen
bis 27 m sind jedoch auch Fenster über 14 m Höhe vorhanden.
Daher werden für diese Wohnobjekte – insbesondere Arsenal Objekt
3 und 5 - Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster, Lärmschutzlüfter)
gefordert.
7. Unterführung der Verlängerung Franz-Grill-Straße in
den 10. Bezirk
Aus Gründen des Lärmschutzes wird eine Unterführung der
Bahnanlage statt der projektierten Brücke gefordert. Das zusätzliche
KFZ-Aufkommen in Brückenhöhe würde zu einer unzumutbaren
und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung der Wohnbevölkerung
führen und wird daher abgelehnt. Eine Unterführung würde
die Lärmbelastung entscheidend reduzieren.
8. Ablehnung der projektierten Straßenführung Lilienthalgasse
– Faradaygasse
Die derzeit projektierte Führung des Individualverkehrs im Bereich
des Wohngebiets Arsenal, Lilienthalgasse – Faradaygasse ist wegen
der dadurch zusätzlich verursachten Luftschadstoffbelastung und Lärmbelastung
inakzeptabel und wir daher in dieser Form abgelehnt.
9. Zusätzliche Untersuchung und Maßnahmen zur sozialen Verträglichkeit
Aus der Umweltverträglichkeitserklärung des Antragstellers geht
hervor, dass keine spezifischen Erhebungen und fachkundige Abschätzungen
hinsichtlich sozialer Implikationen des Projekts durchgeführt wurden.
Es ist nicht einsichtig, dass bei einem Projekt von derartiger Dimension,
wohl alle Umweltfaktoren, nicht aber soziale Faktoren einbezogen wurden.
Es wurde offensichtlich verabsäumt, fachlich fundierte soziale und
sicherheitsbezogene Einflussfaktoren zu erheben und Basiskonzepte und
Maßnahmenpläne zur nachhaltigen sozialen Verträglichkeit
des Gesamtprojekts zu erstellen. Damit besteht die Gefahr, dass Bereiche
der Anlage sozial unverträglich geplant und/oder potentiell zu asozialen
Aktivitäten genutzt werden können. Beispiele für die sozialen
Folgen derartiger Fehlplanungen sind international zahlreich vorhanden.
Es wird daher gefordert, dass Fachleute die soziale Verträglichkeit
des Projekts – insbesondere hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen
gegen Kriminalität, Drogensucht, Vandalismus - untersuchen und Konzepte
und Maßnahmenpläne für die soziale Verträglichkeit
der Anlage erstellt und umgesetzt werden.
9. Zusätzliche Maßnahmen während der Bau- und Errichtungsphase
9.1 Zusätzliche Maßnahmen für Baustellenlogistik und Baubetrieb
Es werden zusätzliche Maßnahmen zum ausreichenden Lärm-
und Immissionsschutz im Zusammenhang mit dem Transport vom Baumaterial
und Bauschutt durch KFZ / LKW während und nach der Bauphase gefordert.
Es wird eine deutliche Reduktion der im Logistikkonzept vorgesehenen LKW-Fahrten
– insbesondere der externen Fahrten im Ausmaß von 587 bis
811 Fahrten pro Tag – und eine Umlagerung der externen Transporte
auf Schiene gefordert.
Während der Nachtstunden wird keinerlei Lärmbelästigung
geduldet, da die Schlafzimmer der angrenzenden Wohnbevölkerung insbesondere
in den Sommermonaten während der Nachtstunden gelüftet werden
müssen und eine Lärmbelästigung in den Nachtstunden zu
Gesundheitsrisken führen.
9.2 Vorsorge für Blindgängerfunde und Sturmschäden während
der Bauphase
Es werden ausreichende Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung
der Anrainer und Passanten durch Blindgängerfunde im Baustellenbereich
(Bombardedement der Alliierten Streitkräfte im 2. Weltkrieg) und
Vorsorge gegen potentielle Sturmschäden gefordert.
9.3 Zusätzliche Maßnahmen für den öffentlicher Verkehr
während und nach der Bauphase
Es wird eine direkte Busführung 69A zur U-Bahnstation U1, Südtirolerplatz
- ohne mäandrierende Linienführung und damit verbundener zusätzlicher
Schadstoffemission - gefordert.
Das Arsenal ist derzeit durch die Autobuslinie 69A sowohl stadtein-als
auch stadtauswärts gut erreichbar. Eine Änderung der Linienführung
(und dadurch bedingt auch eine Verlegung von Haltestellen) wird sowohl
von der Wohnbevölkerung als von den im Arsenal Beschäftigten
(WIFO,
Theaterservicegesellschaft, Telekom) auf das schärfste abgelehnt.
Durch die geänderte Linienführung der Buslinie 13A und der Straßenbahnlinie
D darf die fußläufige
Erreichbarkeit der Haltestellen nicht verschlechtert werden. Das gleiche
gilt auch für die Haltestellen
Der Straßenbahnlinien O und 18.
9.4 Sicherstellung der Postversorgung während und nach der Bauphase
Es ist eine adäquate Versorgung der Wohnbevölkerung mit Postdiensten,
insbesondere durch einen lokalen Ersatz des derzeit bestehenden Postamtes
1103 Wien, Wiedner Gürtel, zu gewährleisten.
9.5 Einrichtung eines Bürgerservices / Call-Centers für dringende
Mitteilungen
Es wird die Einrichtung eines permanent erreichbaren Bürgerservice
/ Call-Centers für dringende Mitteilungen im Zusammenhang mit der
Bautätigkeit gefordert. Diese Service-Einrichtung ist unbedingt vorzusehen
und ständig zu besetzen, damit rasch Abhilfe geschaffen werden kann,
wenn auf der Großbaustelle ungeplante Ereignisse, Störungen,
etc. auftreten.
Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wird unterfertigt und unterstützt
im Sinne des § 24h (5) iVm § 19 UVP-G 2000 durch die in Beilage
2 per Unterschriftenliste angeführten Personen.
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Der Verein Initiative Arsenal bedankt sich herzlich bei den Anwohnern
des Arsenals !
Es konnten in kürzester Zeit weit über 350 Unterstützungs-Unterschriften
zur obigen Stellungsnahme gesammelt werden !
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie hat uns mitgeteilt, daß sich unsere Bürgerinitiative
"Verein Initiative Arsenal" konstituiert und somit das Recht
hat, die Einhaltung von
Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren geltend zu
machen und Beschwerde an den Verwaltungs- oder den Verfassungsgerichtshof
zu erheben.
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Dachausbau
und Baumfällungen im Bauausschuss abgelehnt !
Der Bauausschuß der BV Landstraße hat in der Sitzung vom 16.4.2008
das Ansuchen um unwesentliche Abweichungen gegenüber dem rechtsgültigen
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus mehreren Gründen abgelehnt
-
weil gemäß §69 Abs 2 die Nachteile des Bauvorhabens wesentlich
schwerer wiegen, als die Gründe, die dafür sprechen.
Somit darf weder mit dem zweigeschossigen Ausbau noch mit dem Bau der
Tiefgaragen begonnen werden. Auch Bäume dürfen nicht gefällt
werden !
Wir Arsenaler bedanken uns beim Bauausschuß und insbesonders bei
dessen Vorsitzenden, Herrn BV Dipl.Ing. Rudi Zabrana , sehr herzlich.
[Update 17.04.2008]
Beton statt Grün
Geplante Wohnhausaufstockungen und
Baummord für Garage
Wir verstehen nicht, warum die AREV Mietern gegenüber
behauptet, es liegen die Genehmigungen sowohl für die "Aufstockungen"
als auch für den Bau der der Tiefgaragen bereits vor. DAS
IST UNRICHTIG.
UNRICHTIG ist auch, daß mit den Bauarbeiten Ende
April begonnen wird.
Richtig hingegen ist, - wir haben bereits darüber berichtet - daß
das Ansuchen um Baubewilligung (Aufstockungen und Tiefgaragen) derzeit
vom Bauausschuss des 3.Bezirkes behandelt wird. Erst wenn die beantragten
Bauvorhaben genehmigt sind (???) und die Bescheide dem Bauwerber zugestellt
sind, darf mit den Aufstockungsarbeiten begonnen werden.
Der "Baumfällungsbescheid" (erforderlich für den Bau
der Tiefgagaragen) wird erst aus- und zugestellt, wenn die Baugenehmigung
bereits erteilt worden. Erst nach Zustellung dieses Bescheides darf mit
den Baumfällungen begonnen werden. Ein früheres Umschneiden
von Bäumen wird strafrechtlich verfolgt.
Daher: Sollten sie ein derartiges Vorgehen
bemerken, melden sie dies bitte umgehend dem VIA.
Wiener "Baumschutzgesetz":
Viele Betroffene erwarten vom Wiener "Baumschutzgesetz" Hilfe.
Da müssen wir sie leider enttäuschen:
Hier wird nur bescheidmäßig festgelegt, wieviel Bäumchen
für einen großen, vernichteten Baum neu gepflanzt werden müssen.
(Umfang des gefällten Baumes dividiert durch 15 ergibt die Anzahl
der Ersatzbäumchen-mit einen Umfang von 15cm !!)
Als Beispiel:
- Für einen hundertjähriger Baum mit einem Umfang von 150 cm
müssen demnach 10 Bäumchen mit einen Umfang von 15 cm (= etwa
armdick) gepflanzt werden.
- Für Bäume mit einen Umfang bis 40 cm wird keine Ersatzpflanzung
vorgeschrieben!!!!
Gegen berechtigte Ansuchen um Baumfällung gibt es keine Einspruchmöglichkeit,
soferne nicht jemand Parteienstellung hat. Mieter und der VIA haben diese
jedenfalls nicht.
Der VIA fragt sich, wer für die Kurzform "Wiener
Baumschutzgesetz" verantwortlich zeichnet. Wir meinen, daß
die Kurzform " Wiener Baummordgesetz" genauer definieren würde,
was dieses Gesetz regelt.
Übrigens: Dem Bezirksvorsteher muß vor Erlassung des Bescheides
noch Gelegenheit zu einer Stellungnahme
gegeben werden. Allerdings wird unser Herr BV beim besten Willen keine
Argumente finden, um die Baumfällungen zu verhindern.
Liebe betroffene Bewohner, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hat der Österreichische
Tierschutzverein gegen den "Baummord" im Arsenal protestiert,
wofür wir sehr dankbar sind. Wir fänden es sehr nützlich,
wenn auch Sie sich zum geplanten Tiefgaragenbau und den dafür erforderlichen
Baumfälligen schriftlich äußern würden. Jeder Beitrag
ist erwünscht und hilft uns vielleicht doch, ein Umdenken zu erreichen.
Außerdem erfährt so die Öffentlichkeit, was die Arsenaler
stört und bedrückt.
Wie der VIA immer wieder festellen muß, helfen Gesetze häufig
denjenigen, der über viel Geld verfügt. Mit Geld kann man Gesetze
biegen, mit viel Geld kann man sogar Gesetze brechen. Wir müssen
damit leben und diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Trotzdem sollten
wir nicht verschweigen, daß wir mit vielen Entscheidungen hier im
Arsenal absolut nicht einverstanden sind.
Wir sollten ein bißche Mut beweisen und öffentlich bekanntgeben,
daß durch die verschiedenen Bauvorhaben im Arsenal unsere Lebens-
und Wohnqualität wesentlich verschlechtern.
Schreiben Sie ein paar Zeilen an uns, sagen Sie uns, was
Sie stört und bedrückt.
Wir werden Ihre Anliegen wie gewohnt vertreten und weiterleiten !
[14.04.2008]
Der Verein Initiative Arsenal hat in Erfahrung gebracht, daß die
Bauverhandlung hinsichtlich Aufstockungen am 19.März 2008 stattgefunden
hat.
Wegen unwesentlicher Abweichungen von der Wiener Bauordnung (§ 69)
muß der Antrag noch vom Bauausschuß
des 3.Bezirkes behandelt werden. Es ist nicht sicher, ob die Baugenehmigung
noch im April zugestellt wird.
Das Ansuchen um Baumfällung liegt derzeit bei der MA 42 und wird
vorausichtlich in 2-3 Wochen an das
Magistratische Bezirksamt weitergeleitet werden.
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Bescheide zugestellt
sind. Unser Obmann Techn.Rat DI Werner Grieshofer ist zur Zeit heftigst
bemüht, für die Interessen der Mieter zu kämpfen.
Wir werden an dieser Stelle über alle Neuigkeiten informieren
...
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Kosten
Fenstersanierung
Bereits zum zweiten Mal wurde unserem Obman DI Grieshofer
von Herr Edlmayer (AREV) über Befragen versichert, daß bei
der kommenden Fensterrenovierung bzw. -erneuerung niemand
gezwungen wird, die Kosten für die Innenfenster zu übernehmen.
Dies kann nur auf Freiwilligkeit bestehen.
In diesen Zusammenhang verweisen wir auch darauf, dass im
Zuge des Ausbaus der Ostbahn (entlag der Arsenalstraße) von den
ÖBB Schallschutzfenster finanziert werden. Welche Mieter in den Genuss
dieser Finanzierung kommen, werden wir nach Bekanntgabe an dieser Stelle
veröffentlichen
Für allfällige weitere Auskünfte steht der VIA
jederzeit zu Verfügung !
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Raubüberfall
auf Anwohner im Arsenal
Am Sonntag, dem 9.März 2008
um ca.21.30 Uhr wurde ein Anwohner-Ehepaar, das vom Autobus 69A zum Objekt
5 gehen wollte, von rückwärts brutal von zwei Männern niedergeschlagen
und beraubt.
Verletzungen, großer Schock,
materieller Verlust und Zeit- und Nervenaufwand für die notwendigen Behördenwege
sind die Folge!
Nachden dies nicht der erste
Überfall im Arsenal gewesen ist, stellt dies einen weiterer negativen
Höhepunkt dar, weswegen man sich für unsere Zukunft schon sehr große
Sorgen machen muss!
Der Verein Initiative Arsenal wird
um so vehementer eine regelmäßige polizeiliche Streife durch
das Arsenal einfordern.
Wir bitten alle Mitbewohner und Freunde des Arsenals, nach Einbruch der
Dunkelheit besonders vorsichtig zu sein und wenn möglich mitgeführte
Handtaschen nach Möglichkeit unter Ihren Mantel zu tragen !
[20.3.2008] |
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Neue
Flächenwidmung im Arsenal
Für das Gebiet zwischen Heinrich-Drimmel-Platz, Landstraßer
Gürtel, Dirmoserstraße, A23 Süd-Ost Tangente (Linienzug
1-2), Bezirksgrenze zum 11. Bezirk (Schlechtastraße, Gräßlplatz,),
Bezirksgrenze zum 10. Bezirk (Arsenalstraße) und Ghegastraße
im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße, wurde der Entwurf eines
neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7571) ausgearbeitet
- Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt
von 27. Juli bis 14. September 2006 in der Planungsauskunft
Wien, 1., Rathausstraße 14-16
(1. Stock, Telefon: 4000-8840)
sowie
- in der Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße
14-16 (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West),
jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und
Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen
Einsicht auf.
- Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 14. September
2006 auch in der Bezirksvorstehung für den 3.
Bezirk, 1030 Wien, Karl-Borromäus-Platz 3
während der dortigen Amtsstunden möglich.
- Darüber hinaus findet zum vorliegenden
Planentwurf am 6. September 2006
um 18 Uhr im Arsenal, Objekt 1, Vortragssaal
des Heeresgeschichtlichen Museums (Wahllokal) eine
Bürger-Informationsveranstaltung statt.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der
öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der oben
angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten
Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte
es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen,
muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich
über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet.
Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist
damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs-
und Bebauungsplan dann in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße
14-16, 1. Stock, Zimmer 111) erwerben, und zwar Montag bis Freitag von 8
bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr. |
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Ausstellung "der neue
Hauptbahnhof Wien"
Für alle jene Interessenten, die die Ausstellung am
Südbahnhof verpasst haben, besteht die Gelegenheit,
die ausgestellten Plakate auf der ÖBB-Immobilienseite
nachzulesen !
Das Objekt 6 und
der Kirchenweg sind gerettet !
Der außerordendliche Einsatz unseres Obmanns DI Werner
Grieshofer hat sich ausgezahlt!
Wie vor kurzem im aktuellen
Bezirksjournal verlautbart, wird die geplante Zufahrt von der
Arsenalstraße zur Telekom weder das Objekt 6, noch den für
die Bevölkerung so wichtigen Kirchenweg zerstören. Die Einfahrt
auf das Gelände der Telekom soll als Tunnel das Objekt 6 und den
Kirchenweg unterqueren!
(siehe auch: Kahlschlag
auf der Arsenalstraße )
Bei Bekanntgabe genauerer Details werden wir diese an dieser
Stelle veröffentlichen!
Die drohende Verlegung
der Haltestelle „Objekt 5“ der Linie 69A ist abgewendet!
Ein weiterer Erfolg für alle Anrainer und Benutzer
öffentlicher Verkehrsmittel!
Die Haltestelle "Objekt 5" bleibt ihrem Namen gerecht. Sie wird
nicht faßt 100 Meter verlegt sondern nur etwas an die zukünftige
Straßenbreite angepaßt.
Der Verein Initiative Arsenal hat leider sehr spät von den Verlegungsplänen
erfahren und somit erst in einer sehr späten Planungsphase die Wünsche
der Anrainer zum Ausdruck bringen können. Wir danken daher insbesonders
unserem BV Erich Hohenbergerer und auch den Wr.Linien, dass diese trotz
der eigentlich abgeschlossenen Planungsphase auf die Anliegen der Bevölkerung
Rücksicht genommen haben!
(Information zum ursprünglichen Plan - siehe unter: Die
ursprünglich geplante Stationsverlegung des 69A)
Hausverwaltung
- AREV
mit 1. April 2005 hat die AREV von den
BIG-Services die Hausverwaltung des gesamten
Arsenals übernommen:
Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 9 - 12 Uhr nach telefonischer Vereinbarung
798 52 92
eMail: office.Arsenal@arev.at
1030 Wien, Arsenal 1/VI
"Aktion Scharf"
gegen widerrechtliche Parker !
Die Hausverwaltung will im Auftrag des Eigentümers nur noch Berechtigten
das Parken auf ihrem Privateigentum erlauben.
Jene Fahrzeuglenker, die trotz wiederholter schriftlicher Verwarnung weiterhin
widerrechtlich im Arsenal parken, müssen in letzter Konsequenz mit
einer Besitzstörungsklage rechnen.
Gleichzeitig wird seitens der Eigentümers ein Parkraumbewirtschaftungskonzept
inklusive "Besucherparkplatz"-Möglichkeit angestrebt.
(Details siehe unter:
"Aktion Scharf") |
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- Ergebnis
der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2005 für das
Arsenal :
Gemeinderatswahl
2005
Wahlberechtigte: |
1509 |
abgegebene Stimmen |
923 |
|
|
SPÖ |
327 |
ÖVP |
310 |
FPÖ |
129 |
GRÜNE |
116 |
KPÖ |
12 |
BZÖ |
10 |
LIF |
0 |
ungültige Stimmen |
19 |
|
Bezirksvertretungswahl
2005
Wahlberechtigte: |
1541 |
abgegebene Stimmen |
924 |
|
|
SPÖ |
326 |
ÖVP |
322 |
GRÜNE |
121 |
FPÖ |
115 |
KPÖ |
11 |
BZÖ |
7 |
LIF |
4 |
ungültige Stimmen |
18 |
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(Irrtümer vorbehalten - Quelle: http://www.wien.gv.at/wahlinfo/grbv.htm)
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- Der
Verkauf und die mögliche weitere Zerstückelung des Arsenals
Wie bereits bekannt, hatte die AREV als Vertreter des neuen Eigentümers
den Auftrag bekommen, die Bewohner des Arsenals über deren Kaufinteresse
zu befragen.
Die Mieter jener Objekte, in denen mehr als 50% der Bewohner ein
Kaufinteresse bekundeten, werden nun in Kürze ein Kaufangebot
erhalten. Zusätzlich wird in jedem betroffenen Objekt eine Informationsveranstaltung
stattfinden, bei der alle Fragen der Mieter geklärt werden soll
(im Objekt 14 ist dies bereits Anfang September geschehen).
Der Verkauf wird nur dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte
der Mieter tatsächlich dem Kauf-Angebot zustimmt!
Neben einem Verkauf an die Mieter ist es allerdings nicht ausgeschlossen,
daß auch ganze Objekte an Großinvestoren veräußert
werden.
Auch bei neuerlichem Eigentümerwechsel müssen sich bestehende
Mieter keine Sorgen über den Mietzins bzw. den Verbleib in ihrer
Wohnung machen, denn alle Mieter sind eindeutig durch das Mietrechtsgesetz
geschützt!
Achtgeben wird der Verein Initiative Arsenal darauf, ob versprochene
und längst fällige Investitionen in die Hauserhaltung und
Sanierung getätigt werden. (z.B.: sanierungsbedürftige Außenfassade,
kaputte Fenster)
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- "Aktion
Scharf" gegen widerrechtliche Parker !
Die Hausverwaltung will im Auftrag des Eigentümers nur noch
Berechtigten das Parken auf dessen Privatgrund erlauben. Es gab laut
deren Aussage zu viele Probleme mit Pendlern, Mitarbeitern der Post
usw., die das Arsenal als Gratis-Parkplatz mißbrauchten.
Laut Auskunft der Hausverwaltung müssen nur jene Parker mit einer
Besitzstörungsklage rechnen, die wiederholt (angeblich existieren
jeweils Fotobeweise) und trotz mehrfacher Verwarnungen ihr Fahrzeug
weiterhin auf dem Privatgrundstück parken.
Sollte sich jemand zu unrecht mit der Klage konfrontiert sehen, kann
er sich an den dafür zuständigen Herrn
Mag.Lösch unter der Email-Adresse "wolfgang.loesch@arev.at"
oder der Tel.Nr. 0732 / 60 55 33 wenden,
ihm den Sachverhalt schildern und um Nachsicht der angedrohten Maßnahmen
bitten.
Um die im Arsenal ansässigen Gewerbetreibenden nicht die Kunden
zu vergraulen, wurde mit diesen Kontakt aufgenommen und eine jeweilige
individuelle Vereinbarung getroffen, wie sich Kunden als solche zu
erkennen geben können.
Im Arsenal werden demnächst sämtliche Stellplätze
als Privatparkplatz markiert und bei Bedarf an die Bewohner des Arsenals
vermietet werden.
Dem Verein Initiative Arsenal wurde zugesagt, daß für jedes
Objekt im Arsenal eine ausreichende Anzahl an Besucherparkplätzen
angedacht ist.
Wie Pendler davon abgehalten werden sollen, die Besucherparkplätze
nicht für eigene Zwecke zu mißbrauchen und welche genauen
Kosten für die Parkplätze zu erwarten sind, wird bei Bekanntgabe
an dieser Stelle veröffentlicht.
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- Fehlerhafte
Fernwärmeabrechnung
Der Verein Initiative Arsenal vermutet, dass die von den BIG-Services
vorgelegte Heizkostenabrechnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
für das Jahr 2003 fehlerhaft ist!
Die Kosten für eine Heizperiode von 16 Monaten wurden vermutlich
nur mit den Akontozahlungen von 12 Monaten gegengerechnet. Das wäre
falsch und würde den Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetztes
i.d.g.F. widersprechen.
Am 21.7.2004 fand ein Gespräch mit den BIG-Services statt. Folgende
Punkte wurden erörtert:
- Erklärung zu den Beilagen der Jahresabrechnung 2003
Ergebnis:
Die Abrechnungsperiode für die Heizkostenabrechnung 2003 ist
nicht wie auf der Jahresabrechnung 2003 angegeben Jänner bis
Dezember 2003 sondern 1.9.2002 bis 31.12.2003 - das sind 16 Kalendermonate.
Gegengerechnet wurden in der Jahresabrechnung 2003 hingegen die
Akontozahlungen von Jän. bis Dez. 2003 – das sind 12
Kalendermonate. Diese Vorgangsweise ENTSPRICHT NICHT den Bestimmungen
des Heizkostenabrechnungsgesetzes insbesondere §18 (1), da
hier nur eine Abrechnungsperiode vorgesehen ist, in der sowohl alle
Kosten als auch alle Akontozahlungen zu berücksichtigen sind;
ein unterschiedlicher Zeitraum für die Kostenermittlung und
die Akontierung ist NICHT STATTHAFT.
In den vergangenen Jahren entsprach die Angabe der Abrechnungszeitraumes
in den Jahresabrechnungen betr. Heizkosten ebenfalls NICHT dem Akontozeitraum:
Es wurden die Heizkosten vom 1.9. des Vorjahres bis 31.8. des Abrechnungsjahres
einem Akontierungszeitraum von 1.1. bis 31.12. des Abrechnungsjahres
gegenübergestellt. Da beide Zeiträume 12 Monate betragen,
ist den Mietern diese Diskrepanz bisher nicht aufgefallen.
Dadurch, dass durch die zeitlich fehlerhafte Abrechnungsweise die
monatlichen Akontozahlungen Heizkosten abdecken, die faktisch jeweils
4 Monate zurückliegen, wurden zu Beginn des Mietvertrages Arsenal
Objekt 3/13 (Maringer) Kosten akontiert, die VOR ERRICHTUNG des
Mietvertrages angefallen sind. Das ist nicht gerechtfertigt. Es
ist daher nicht auszuschließen, dass derartig ungerechtfertigte
Verrechnungen auch bei andern Heizkostenabnehmern im Arsenal zu
Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses zustandegekommen sind.
Derartig ungerechtfertigt verrechnete Heizkosten müssten bei
einer allfälligen Umstellung der Abrechnungsweise durch Berücksichtigung
eines entsprechend wertberichtigt-verzinsten Betrages den jeweiligen
Mietern gutgeschrieben werden.
- Belege über die Heizkosten in der Abrechnungsperiode 2003
für das Objekt 3
Ergebnis:
Die Belege der Fernwärme Wien entsprechen unter Berücksichtigung
des tatsächlich gewählten Kostenzeitraumes
(16 Monate) der vorgelegten Abrechnung. Damit sind die Heizkosten
von 1.9.2002 bis 31.12.2003 belegt.
- Erklärung für Kostensteigerung Heizenergiekosten 43,6%
von 2002 auf 2003 (Verbrauchsteigerung ca. 19,6%)
Ergebnis:
Die Steigerung konnte nur teilweise verständlich gemacht werden,
da der Heizkosten-Grundpreis objektspezifisch jedes Jahr neu ermittelt
wird. Dabei fließen sowohl die allgemeinen Energiekosten (Heizölpreis)
als auch vertraglich festgelegte Faktoren ein. Erst nach Einsicht
in die Belege für die Vorperiode (2001/2002) werden die Ursachen
der hohen Steigerung vom Abrechnungszeitraum 2002 auf 2003 endgültig
geprüft werden können.
- Akontozahlungen für die Abrechnungsperiode für das Nutzungsobjekt
Obj. 3/13
Ergebnis:
Es wurden 12 Akontozahlungen von Jänner bis Dezember 2003 berücksichtigt;
das stimmt nicht mit der Heizkostenperiode (16 Monate vom 1.9.2002
bis 31.12.2003) überein und steht daher im Widerspruch zu den
Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes.
Die Mitarbeiter des Objektmanagement Teams 5 der BIG-Services werden
die Unterlagen und den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung
2003 unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Besprechung gemeinsam
mit der Fa. Hundt umfassend überprüfen und dem Verein Initiative
Arsenal eine schriftliche Stellungnahme übermitteln.
Bei neuen Erkenntnissen informieren wir
Sie an dieser Stelle!
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- Fragen
zur Hauptmietzinserhöhung
Beim Treffen am 23.Juni mit Verantwortlichen der BIG-Services wurden
folgende Punkte erörtert und klargestellt:
Die Erhöhung der Miete scheint vielen Bewohnern zu hoch zu sein.
Tatsächlich kam es bei einigen Mietern zu fehlerhaften Neuberechnungen
der Miete (siehe unter "fehlerbedingte Miethöhe"),
bei vielen Bewohnern ist jedoch die Mieterhöhung gerechtfertigt
(siehe unter "korrekte Mieterhöhung").
Zu guter letzt finden Sie alle Fragen und Befürchtungen, die
beim Treffen am 23.Juni nicht vollständig geklärt bzw. ausgeräumt
werden konnten. (siehe unter "Fragen und Befürchtungen")
- fehlerbedingte Miethöhe
Nachdem die BIG-Services eine neue Software eingeführt hatte,
kam es bei der Errechnung des neuen Mietzinses für etliche der
tausend Mieter zu fehlerhaften Ergebnissen.
Die BIG-Services läßt sich dafür entschuldigen und
wird vor dem Versenden der Zahlscheine alle Mieten genau auf deren
Richtigkeit überprüfen
Der Fehler kam dadurch zustande, dass Mieten, die gemäß
§45 Mietrechtsgesetz (2/3 Kat.) eingestuft sind, ab 1.Juli
2004 irrtümlicherweise als Kategorie-Mieten umgestuft wurden.
Wertbeständigkeit des Mietzinses
gemäß §45 Mietrechtsgesetz
(sogenannte 2/3 Kategorie)
gültig ab 01.07.2004:
Kat. A 1,84 / m2
Kat. B 1,39 / m2
Kat. C 0,92 / m2
Kat. D 0,69 / m2
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Kategorie-Mietzins
gültig ab 01.07.2004:
Kat. A 2,77 / m2
Kat. B 2,08 / m2
Kat. C 1,39 / m2
Kat. D 0,69 / m2
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(Details zu den Mietzinskategorien finden Sie unter http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/kat.htm)
- korrekte Mieterhöhung
In folgenden Jahren ist eine Mietzinsanpassung (jeweils maximal 5%)
durchgeführt worden:
1982, 1984, 1988, 1992,
1994, 1995, 1998, 2001
Bei einigen Mietern ist jedoch aus heute unbekannten Gründen
seit etlichen Jahren keine Mietzinsanpassung mehr erfolgt.
Beispiel:
Wurde bei einem Mieter z.B. seit 1988 keine Mietzinserhöhung
mehr durchgeführt, bedeutet dies, dass dieser noch heute
die im Jahre 1988 festgelegte Mietzinshöhe bezahlt!
Der Mietzins wird seitens der Hausverwaltung nun auch bei jenen
"1988"-Mietern angepaßt.
Dabei werden die versäumten Mieterhöhungen der letzten
Jahre nachgeholt.
(Achtung: Es erfolgt keine rückwirkende Forderung !
Die der BIG entgangenen Zinseinnahmen der letzten Jahre
müssen nicht nachträglich entrichtet werden !)
In unserem Beispiel werden somit die für die Jahre 1992,
1994, 1995, 1998 und 2001 eigentlich fälligen Mieterhöhungen
(jeweils maximal 5%) erst jetzt im Jahr 2004 realisiert!
Bei unserem Beispiel würde die Miete um ca. 25% erhöht
werden
(5% für 1992 + 5% für 1994 + 5% für 1995 + ...)
Vorteil: Die betroffenen Mieter haben
jahrelang zu Lasten der damaligen BIG einen besonders günstigen
Mietpreis genießen dürfen.
Nachteil: Da die versäumten Mieterhöhungen
etlicher Jahre nun auf einen Schlag nachgeholt werden, erscheint die
neue Mietsumme als zu hoch und inkorrekt.
Warten Sie die endgültige, auf Fehler kontrollierte Mieterhöhungssumme
ab.
Überprüfen Sie diese dann auf dessen Richtigkeit:
- Falls Ihre Miete um nicht mehr als 5% erhöht wurde, ist alles
korrekt berechnet worden.
- Eine Erhöhung von mehr als 5% ist dann gerechtfertigt, wenn
bei Ihnen in den Jahren 1982, 1984, 1988, 1992, 1994, 1995, 1998
oder 2001 ein oder mehrere Male keine Mietzinserhöhung durchgeführt
worden ist.
Sollten bei Ihnen dann noch Zweifel an der Korrektheit der Mietzinshöhe
bestehen bleiben, wenden Sie sich gerne an unseren Verein unter:
Verein Initiative Arsenal
Arsenal Objekt 5/3/13, A–1030 Wien
Obmann: DI Werner Grieshofer
Tel. u. Fax: 01/ 799 35 30
eMail-Adresse: info@vi-arsenal.at
oder
an die AREV
Montag - Freitag: 9 - 12 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung)
Tel.: 01/798 52 92
eMail: office.Arsenal@arev.at
office.Arsenal@arev.at
1030 Wien, Arsenal 1/VI
- Fragen und Befürchtungen (die beim Treffen am 23.Juni
nicht vollständig geklärt bzw. ausgeräumt werden konnten):
- Werden die Mieter mit alten Mietkonditionen vertrieben bzw.
werden nun nach der Privatisierung exorbitante willkürliche
Mieterhöhungen vorgenommen?
Die Mieter sind eindeutig durch das Mietrechtsgesetz geschützt!
Die Mietanpassungen dürfen nur wie bisher im durchschnittlichen
Abstand von 3 Jahren erfolgen und sind mit maximal 5% pro Wertanpassung
begrenzt.
- Warum wird der EVB-Anteil auf der Rechnung nicht mehr ausgewiesen?
Bis zum Jahr 2001 erfolgte bei Mietern, die in die sogenannte
2/3 Kategorie eingestuft worden sind, eine getrennte Auflistung
von Hauptmietzins und EVB (Erhaltungs- bzw. Verbesserungsbeitrag).
Im Jahr 2002 wurde die Mietkategorie "Wertbeständigkeit
des Mietzinses gemäß §45 Mietrechts-
gesetz" eingeführt, die die geteilte Betrachtung Mietzins
und EVB ersetzte!
Somit wird bei den Mietern der 2/3-Kategorie deshalb kein EVB-Anteil
mehr aufgelistet, weil es keinen mehr gibt.
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- Mieterbefragung
über die Heizperiode der Fernwärme
Auf Grund des langen und kalten Frühjahrs bestand ein Beheizungsproblem
in jenen Gebäuden, die mit Fernwärme versorgt werden.
Durch massive Interventionen seitens der Mieter sah sich die Hausverwaltung
dazu veranlaßt, die Heizanlage (Fernwärme) wieder zu aktivieren.
Da alle angeschlossenen Mieter die Bereitstellung der Wärme mit
einem 40 %igen Fixanteil zahlen müssen, egal, ob sie heizen oder
nicht, plant die Hausverwaltung eine Umfrage, wie die Beheizung in Zukunft
gehandhabt werden soll.
Die Mieter werden sich im Rahmen der Befragung mehrheitlich für
eine Verlängerung oder Verkürzung der Heizperiode entscheiden
können.
Unser Tipp:
Es wird relativ teuer werden, sollten alle Gebäude sehr lange beheizt
werden.
(Alle angeschlossenen Mieter müssen bei Bereitstellung der Wärme
einen 40 %igen Fixanteil zahlen, egal, ob sie heizen oder nicht !)
Vermutlich wird es günstiger sein, man schaltet an kalten Abenden
im veregneten Sommer einen Zusatzheizer ein.
Die Entscheidung liegt schlußendlich bei der Mehrheit.
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- Eröffnungsfeier
des Sozialvereins "Wiener Tafel"
in den ehemaligen Räumlichkeiten des Lebensmittelhändlers
Käferböck im Objekt 9A
Der Sozialverein die "Wiener Tafel" hat im Objekt 9A ein
Verwaltungsbüro für die Verteilung von Lebensmitteln an Obdachlose
errichtet und dieses am 7.September mit einer Feier eröffnet.
Laut des Vereins ist die an uns herangetragenen Befürchtungen vieler
Mieter und auch Mietinteressenten,
dass auch beim Objekt 9A eine Ausspeisung erfolgt, unbegründet:
Es wird definitiv keine Ausspeisung erfolgen !
Der Verein Initiative Arsenal heißt die neuen Mieter herzlich
Willkommen und wünscht Ihnen viel Erfolg in Ihrem Engagement
(Details zum Verein Wienertafel - siehe unter: www.wienertafel.at
)
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- Kahlschlag auf
der Arsenalstraße !
Nicht einmal einen Tag
nach der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl
haben umfangreiche Schlägerungsarbeiten
begonnen.
Sämtliche Bäume wurden zwischen Objekt 5 und Objekt 7 geschlägert.
Die Arsenalstraße soll verbreitert, eine Zufahrt
zum Objekt 6 geschaffen werden.
Angeblich soll das Objekt 6 selbst Gefahr laufen, abgerissen zu werden
!
Der Verein hat sich umgehend mit den dafür verantwortlichen
Personen in Verbindung gesetzt und unseren massiven Protest gegen
ein solches Vorgehen deponiert.
Wenn nur einen Tag nach der Wahl mit einem solchen noch dazu unangekündigten
Vorhaben gestartet wird, kommen sich alle betroffenen Anrainer und
Wähler unglaublich verhöhnt vor!
Völliges Unverständnis lösten jene zusätzlichen
Pläne aus, nach der Errichtung der Telekomeinfahrt
die Station des 69A vom Objekt 5 wegzuverlegen!
(Details siehe unter:
Die ursprünglich geplante Stationsverlegung
des 69A)
Der Verein hat bereits aus folgenden Gründen Protest eingelegt:
- Die neue Station verliert für die Bewohner des Arsenals völlig
an Wert, da diese nicht mehr direkt vom Arsenal aus erreicht werden
kann. Die Bewohner müßten einen längeren Fußmarsch
entlang der Arsenalstraße in Kauf nehmen.
- Der Fußmarsch entlang der Arsenalstraße zwischen Objekt
5 und Objekt 7 ist für Fußgänger äußerst
unangenehm und nicht ungefährlich:
- Gerade in diesem Abschnitt muß der sehr schmale Gehsteig mit
den Radfahrern geteilt werden.
- Die Arsenalstraße wird mangels Kontrolle des Tempolimits und
des bestehenden Überholverbots von den Autofahrern gerne als
„Rennstrecke“ betrachtet.
- Der Gehsteig selbst wurde im Winter oft nur grob bzw. sehr spät
geräumt.
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- geplante
Gürtelverbreiterung:
Am 20.April 2004 fand ein "4-Augen"-Gespräch
von Vertretern der Bürgerinitiative
Lebensraum Landstraßer Gürtel mit Stadtrat Schicker statt.
Der Stadtrat betonte, daß die Pläne, den Gürtel zwischen
Südbahnhof und Blamauergasse von zwei auf drei durchgehende Fahrstreifen
pro Richtung zu verbreitern, definitiv nicht realisiert werden.
Da in diesen Zusammenhang aber immer wieder seitens vieler Politiker
das Jahr 2010 erwähnt wird, bis zu dessen Zeitpunkt "jedenfalls
nicht gebaut wird", ist man dazu verleitet zwischen den Zeilen
herauslesen, daß nach 2010 durchaus eine rege Bauaktivität
beginnen könnte.
Aus diesem Grund bleiben wir aufmerksam, werden alle neuen Pläne
dieses Bereichs begutachten und uns entsprechend für unsere Anliegen
einsetzen.
Gegen die von der Politik geforderten Schließung der Schweizergartenstraße
werden wir uns heftig wehren, da dadurch der Verkehrsdruck auf die Ghegastraße
unweigerlich zunehmen wird !
Die Ghegastraße würde dann die einzige Zufahrtsmöglichkeit
von der A23 zum neuen Stadtentwicklungsgebiet beim heutigen Südbahnhof
sein!
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- U2 -
Trasse mitten durch das Arsenal geplant!
Mit dem 1. März hat die MA 18 erste Variantenentwürfe
zur Verlängerung der U2 vom Karlsplatz in den Süden vorgestellt.
Viele Varianten führen mitten durch das Arsenal!
Ein Anschluß des Arsenals an eine schnelle öffentliche Verbindung
ist natürlich begrüßenswert.
Es besteht aber die Gefahr, daß die Grünflächen des
Arsenals als Großbaustelle für den gesamten U2- Bauabschnitt
benützt wird. Die Grünflächen des Arsenals unterliegen
somit einer neuerlichen Bedrohung.
Auch der Baustellenverkehr droht das ohnedies verkehrsgeplagte Arsenal
zusätzlich zu belasten.
Es finden zur Zeit entscheidende Variantenuntersuchungen
statt !
- Seitens des Planerteams wird dabei die Variante 3C bevorzugt,
die parallel zur Lilienthalgasse innerhalb (!) des Arsenals bei
der Arsenalkirche vorbeiführen soll!
Nachteile:
- sämtlicher Baustellenverkehr würde bei der Variante
3C durch das Arsenal durchgeführt werden (Ausfahrt beim Objekt
16 und einer neu zu errichtende Ausfahrt zwischen Objekt 6 und Objekt
7 (!) zur Arsenalstraße) .
- Im Bereich zwischen Objekt 6 und Objekt 7 müssten bis zur
Arsenalstraße alle Bäume geschlägert werden, die
gesamte Grünfläche würde generell dem Baustellenverkehr
geopfert werden.
- die Fahrbahnschwellen bei den Zebrastreifen im Arsenal (Objekt
14 und 16) würden entfernt werden, da die schweren Baufahrzeuge
dies angeblich erforderten
(Die Schwellen im Arsenal wurden deshalb errichtet, da es im Arsenal
vermehrt zu Umfällen mit Personenschaden kam. Nachdem schließlich
ein Kind von einem Mitarbeiter der Post, der mit über 80 km/h
durch das Arsenal raste, auf dem Zebrastreifen erfaßt und
getötet worden war, errichtete der Bund jene Fahrbahnschwellen.)
- Die Bezirksvorstehung bevorzugt die Variante 3A, die unterhalb
der Lilienthalgasse geplant ist.
Vorteil:
- Der Baustellenverkehr bleibt ausserhalb des Arsenals (Zufahrt
über Faradaygasse , Franz-Grill Straße bzw. direkt über
die Arsenalstraße)
Die U-Bahn Station würde sich bei beiden Varianten zwischen
Objekt 12 und Objekt 9C befinden, da die Station auch den Wildganshof
bei der Auffahrt der A23 abdecken soll.
Sinvoller wäre unsere Ansicht nach die Errichtung der Station
bei der Arsenalstraße, da die Benutzer des 69A direkt in die
U2 umsteigen könnten.
Der Verein Initiative Arsenal tritt aus naheliegenden Gründen
für die Variante 3A ein (Variante Lilienthalgasse) bzw schlägt
die Führung der U2 unter der Franz-Grill Straße vor .(direkte
Erschließung des neuen Stadtentwicklungsgebietes).
Genauere Detailinformation finden Sie unter:
Stadtentwicklung:
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/u2sued/index.htm
Der Verein Initiative Arsenal wird Sie laufend über neue Entwicklungen
informieren!
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- Expertenverfahren
"Bahnhof Wien"
Vor kurzem wurden die Ergebnisse des städtebaulichen Expertenverfahrens
für den neuen Bahnhof "Wien Europa Mitte" im Rahmen einer
Ausstellung am Südbahnhof vorgestellt.
Die dabei vorgestellen Pläne können auf der Webseite
" Wettbewerbsergebnis
zum Expertenverfahren" eingesehen werden.
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- unsere
neue Email-Adresse ist aktiv!
unter der
eMail-Adresse info@vi-arsenal.at
stehen wir Ihnen für Auskünfte, Anregungen und Beschwerden
gerne zur Verfügung!
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