Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2024

Im Juni kam wieder die Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Jedes Jahr finden sich neue Posten darauf, nachdem im Vorjahr einige als rechtwidrig entfernt wurden. Das erschwert den Vergleich. Leider ist es so, dass im Arsenal unterschiedliche Vertragsverhältnisse gelten. Das Mietrechtsgesetz ist leider nur teilweise anwendbar. Dazu nachfolgend ein paar Infos des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Es ist wahrlich verworren.

Wer glaubt, dass die Abrechnung oder der Mietvertrag nicht rechtskonform sind, kann einerseits bei der Hausverwaltung Einsicht in die Belege fordern. Die Mieterhilfe ist eine sehr gute und unbürokratische Stelle, wo man sich beraten lassen kann und es gibt auf deren Homepage einen Online-Betriebskostencheck. Auch die Arbeiterkammer hilft in solchen Fällen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann Einsprüche auch über diesen Weg machen.

Es macht auch Sinn, gemeinsam Einsprüche beim Schlichtungsamt einzulegen. Im Arsenal 12 macht dies Reingard Hofbauer seit vielen Jahre sehr erfolgreich. Wäre gut, wenn sich auch in den anderen Häusern Mieter:innen zusammentun. Gemeinsam ist es leichter und macht Mut.

Hier ein paar Tipps wie wir gemeinsam Betriebskosten sparen kann:

  • Sorgsamer Umgang mit Wasser
    Leider gibt es keine Wasserzähler pro Wohnung, mit dem man den eigenen Wasserverbrauch kontrollieren kann. Was kann man tun?
    Die WC-Spülung muss nicht immer voll betätigt werden. Der kleine Knopf reicht für kleine Geschäfte.
    Waschmaschine nur einschalten, wenn sie voll ist.
    Beim Zähneputzen und Händewaschen dazwischen das Wasser abdrehen.
    Geschirr im Geschirrspüler reinigen. Davor nicht abspülen, nur die Speisereste abwischen.
  • Richtige Mülltrennung
    Wusstet Ihr schon, dass wir nur die Restmülltonnen bezahlen müssen? Eine Restmülltonne kostet pro Jahr € 2.890,00! Für Altpapier, Leichtverpackungen, Biomüll und Glas bezahlen wir NICHTS!
    Ein Problem ist leider, dass immer wieder Mieter:innen ihren Sperrmüll in die Müllräume entsorgen. Nein, die alten versifften Matratzen und Möbel will keiner. Was noch brauchbar ist, entweder über die VIA Gruppen auf WhatsApp oder Facebook anbieten. Eine weitere Möglichkeit ist ein Aushang im Haus oder über Willhaben jemanden suchen. Wenn sich niemand findet, bitte zum MA 48 Bazar in der Eva-Zilcher-Gasse 3, 1100 Wien bringen oder dort entsorgen. Das ist GRATIS, die Sperrmüllentsorgung kostet uns allen Geld. Wer selbst kein Auto hat, fragt doch mal die Nachbar:innen. Eine gute Gelegenheit sich kennenzulernen!

Vollanwendung MRG – das Mietrechtsgesetz ist voll anwendbar

Altbauten

  • Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben.
  • Vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die vor dem 9.5.1945 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben.

Geförderte Neubauten

Wohnungen in gefördert errichteten Mietwohnungshäuser mit mehr als 2 Mietgegenständen.

Teilanwendung MRG – das Mietrechtsgesetz ist teilweise anwendbar

  • Mietgegenstände, die durch den Ausbau eines Dachbodens oder einen Aufbau auf Grund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind, sowie unausgebaute Dachbodenräumlichkeiten, die nach dem 31.12.2001 mit der Abrede vermietet wurden, dass darin – zum Teil oder zur Gänze – durch den/die HauptmieterIn eine Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit errichtet wird.
  • Mietgegenstände, die durch einen Zubau auf Grund einer nach dem 30.9.2006 erteilten Baubewilligung neu geschaffen wurden.
  • Mietgegenstände in frei finanzierten Gebäuden, die aufgrund einer nach dem 30.6.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurden (sprich Neubauten, die ohne Verwendung öffentlicher Wohnbauförderungsmittel errichtet wurden).
  • Vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die aufgrund einer nach dem 8.5.1945 erteilten Baubewilligung errichtet wurden (unabhängig davon, ob eine Wohnbauförderung in Anspruch genommen wurde).

Nur folgende Bestimmungen des MRG kommen bei diesen Mietverhältnissen zur Anwendung: (Ansonsten gelten nur die Vorschriften des ABGB über den Bestandvertrag, siehe unten).

  • die Regeln über die Kaution
  • die Vorschriften über die Befristung
  • die Kündigungsschutzbestimmungen
  • die Regeln über das Mietrecht im Todesfall (Eintrittsrecht naher Angehöriger nach dem Tod der Mieterin/des Mieters)

Nachteil:  Die Mietzinsbegrenzungen sowie insbesondere auch die Regelungen des MRG zu den Betriebskosten und dem Investitionsersatz gelten nicht.

Hier ein paar Links zu Informationen: